Hallo zusammen,
wir haben einen Auftrag zur Lieferung und zum Einbau einer neuen Heizungsanlage erteilt. Hierzu haben wir ein ANGEBOT in Höhe von 4.774€ unterschrieben. In diesem Angebot wurden alle Einzelpreise aufgeführt. Ein Mitarbeiter aus der Firma war vor Erstellung des Angebotes auch bei uns Zuhause und hat sich alle Gegebenheiten angeschaut.
Bei Einbau der Heizung stellte sich jedoch heraus, dass er ein paar Dinge übersehen hat, die noch weitere Zubehörteile erforderten und der Arbeitseinsatz dauerte auch länger als geplant. Zudem mussten die Heizungsmonteure dann beim Einbau noch einen Elektrikerkollegen aus derselben Firma kommen lassen, der einen Erdschluss beheben musste.
Letztendlich haben wir nun zwei Rechnungen erhalten: eine über Lieferung & Einbau der Heizungsanlage in Höhe von 4.896€ und eine separate Rechnung für den Elektriker zur Behebung des Erdschlusses in Höhe von 163€.
Nun ist ja die Abweichung nicht die Welt und mit ca. 6% höher als ursprünglich geplant bei einem KOSTENVORANSCHLAG auch vertretbar. Allerdings haben wir in diesem Fall ja ein ANGEBOT unterschrieben und keinen Kostenvoranschlag erhalten.
Laut Definition der IHK Bonn habe ich folgendes gefunden: "Ein Kostenvoranschlag ist hinsichtlich seiner Bindungswirkung von einem Angebot zu unterscheiden. Bei einem Angebot, das der Kunde annimmt, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Es ist dem Unternehmer nicht möglich, hiervon später abzuweichen oder den Leistungsumfang der Kostendeckung zu reduzieren".
Ist die höher ausfallende Rechnung somit überhaupt rechtmäßig oder wäre dies nur im Falle eines Kostenvoranschlags rechtens gewesen?
Im von uns unterschriebenen Angebot steht allerdings auch der Hinweis: "In Ihrem Angebot wurde der Arbeits- und Materialaufwand nach unserem besten Wissen geschätzt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand bzw. nach Aufmaß."
Für die Elektrikerleistung habe ich übrigens keinen Arbeitsauftrag (Stundenabrechnung) unterschrieben, für alle anderen Arbeiten wurde diese Unterschrift eingefordert. Somit besteht für mich gar keine Möglichkeit, die Elektrikerabrechnung zu überprüfen, da kein Nachweis darüber vorliegt. (Dass ein Elektriker vor Ort war, kann ich allerdings bestätigen).
Hat da jemand sichere Kenntnisse in dem Bereich und kann mir sagen, ob das alles so rechtens ist?
Vielen Dank!