Handwerkerrechnung 10% Abweichung vom Kostenvoranschlag / Angebot

6 Antworten

Wir dürfen eines nicht vergessen. Die allermeisten Arbeiten am Bau sind Handwerksarbeiten. Sie lassen sich nicht so exakt berechnen wie eine Arbeit die an einem Fliesband gemacht wird. Ergo sind auch Mengenkalkulationen nicht auf das Prozent genau auszurechnen. Ich rede hier jetzt nicht von Anzahl Steckdosen oder anzahl von Fenstern. Wenn das Gericht geurteilt hat, das 10% +/- zu akzeptieren sind, dann ist das Urteil ganz einfach praxisgerecht.

Dem Handwerker geht es dabei nicht darum den Kunden zu betrügen, sondern um mit etwaigen Mindermengen die Mehrverbräuche an anderen Stellen auszugleichen.

Dem Gericht geht es bei der Urteilsprechung darum, dass nicht extreme Lawinen von Klagen ins Rollen gebracht werden wegen "peanuts". Es ist nicht einfach nur "Unternehmerfreundlich", es ist absolut praxisgerecht.

Im Restaurant muss das 300 gr Steak auch nicht exakt die 300 gr haben, sonder +/- xxx, und das gilt für 100de andere Bereiche auch, wo es um Handarbeit geht.

viele Grüße

Zitat: "Dem Handwerker geht es dabei nicht darum den Kunden zu betrügen, sondern um mit etwaigen Mindermengen die Mehrverbräuche an anderen Stellen auszugleichen."

Na also mit der Aussage kann ich nichts anfangen... Wenn bei mir weniger verbraucht wird, habe ich trotzdem 100% zu bezahlen um damit etwaige Mehrverbräuche bei anderen Baustellen auszugleichen? Was interessieren mich denn die Mehrverbräuche in anderen Häusern?

Die Kalkulation bei dem Kostenvoranschlag kann natürlich nicht 100%tig stimmen, klar, aber die Schlussrechnung schon. Nicht auf den letzten Meter Kabel, aber soweit ich weiß sind Meterangaben auf den Kabeln vermwerkt und man sollte am Ende schon gut sehen können, wieviel Kabel ich nun wirklich verbraucht habe...

@Orschel

wie willst du das Kabel nachmessen, das verbraucht wurde? Nur das was in der Wand ist ? Und das du so denkst, mit dem Mehrverbrauch in anderen Häusern, ich will nicht sagen das ist egoistisch. Aber auf jeden Fall eine Intoleranz die aufs "Erbsenzählen" hinausläuft. Und genau deshalb hat der Gesetzgeber den Wert von 10 % eher etwas hoch angesetzt. Um eine Prozesslawine wegen Unstimmigkeiten im 20 Euro Bereich zu vermeiden.

Eine gute Handwerksfirma wird natürlich mit so einer Regelung auch kulant umgehen. Es ist bestimmt nicht gerade gut für den Ruf wenn der Kunde nicht zufrieden ist. Die Aldimentalität der meisten Kunden macht es aber den Betrieben heutzutage extrem schwer. Die Handwerksleistung an sich wird in keinster Weise gewürdigt. Holt euch doch die Billigfirmen aus Rumänien :-)

Das ist mit der Hauptgrund, warum ich als Handwerksmeister nicht selbstständig bin.

@janfred1401

Nein, nachmessen natürlich nicht, aber ich nehme an das das Kabel auf einer Trommel ist und auf dem Kabel die Meter vermerkt sind? Bei einer 50 Meter Trommel quasi von 1-50 wo man dann sehr leicht nachrechnen kann, wieviel Meter man benutzt hat und ich finde es ist keine Erbsenzählerei wenn man nur das bezahlen möchte, was man auch verbraucht hat... So war es zb bei unserer Fußbodenheizung.

Die Handerksleistung würde ich (und tue ich auch) gerne würdigen, wenn nicht soviel schief gehen würde und ich bin bei einer deutschen Firma Kunde die im Nachbarort ist. Ich möchte im übrigen sehr gerne das bezahlen was mir zusteht, aber natürlich auch nicht mehr. Wenn das schon Intoleranz ist, dann beglückwünsche ich jede Handwerksfirma die Kunden hat die ohne nachzudenken bezahlen.

Und wieso sollte es egoistisch sein, wenn ich Fehlkalkulationen bei anderen Kunden nicht bezahlen möchte???? Legt der Handwerker bei mir drauf, sind Sie also bereit mehr zu zahlen? Das glaube ich nicht... Und mir geht es hir nicht um 5 Meter, sondern um richtige Summen die falsch sind... (zb 13 berrechnete Rauchmelder bei 5 installierten...!!!!!)

Im übrigen war auch die Rechnungsstellung komplett falsch gewesen, so das ich 500€ hätte mehr zahlen müssen...Nur mal so... Das hätten sogar die Billigfirmen aus Rumänien besser hinbekommen.

Ich finde es auch immer wieder schön, das man neben den absolut hilfreichen Antworten auch immer wieder jemanden als Antwortgeber bekommt, welche dem Kunden vorwerfen Erbsenzählerei zu betreiben, wenn diese nur das bezahlen möchten was sie bekommen.

@Orschel

mit einem Hinweis von dir auf EP Preis in deiner Frage, hätte sich unsere Diskussion erübrigt. Du hast deinen Architekten ganz einfach nicht richtig verstanden, bzw. er hat dir die Sache nicht genau erklärt.

Sorry, das meine Argumente in die falsche Richtung gingen.

bis zu 15% darf die rechnung vom kostenvoranschlag abweichen. :(

Und von einem Festgeschriebenen Angebot / Bauvertrag?

@Orschel

das weiss ich leider nicht.

Entweder habe ich deine Frage falsch verstanden oder alle anderen. Es geht doch darum, dass bei einer Massenänderung +/- 10 % sich der vereinbarte Einheitspreis der Leistung nicht verändert. Bei darüber hinausgehenden Änderungen ist der Unternehmer berechtigt einen neuen Preis zu fordern, da sich dadurch die Kalkulationsgrundlage verändert. Der Einheitspreis kann sich nun verringern oder auch erhöhen, je nach dem. Den neuen Preis erhältst Du in Form eines Nachtragsangebotes. Die in Rechnung zu stellenden Massen ergeben sich aus dem Aufmass der tatsächlich erbrachten Leistung. Wenn nun 200m angeboten aber nur 170m eingebaut wurden bedeutet das eine Abrechnung von 170m * den neuen Preis. Werden aber 185m eingebaut, sind 185m * den alten Preis zu verrechnen. Die ordentliche Überprüfung der Mengen hängt vom Fachwissen deines Architekten ab, wobei ich zugeben muss, dass dies gerade bei Elektroarbeiten sehr schwierig ist. .

Es geht nicht um einen neuen Einheitspreis, sondern das gar nichts günstiger/teurer wird, wenn die Massenänderung KEINE 10% übersteigt.

@Orschel

Bei einem Einheitspreisvertrag ist es so, wie ich es dargelegt habe. Bei einem Pauschalvertrag ändert sich gar nichts.

Vermutlich hast du das falsch verstanden. Bei einem Einheitspreisvertrag bleibt nur der Einheitspreis unverändert, wenn die Abweichung nicht mehr als 10% beträgt. Wenn du nur 181 anstatt 200 m Kabel brauchst, dann bleibt der vereinbarte Einheitspreis, jedoch mußt du natürlich auch nur die 181 m zahlen. Umgekehrt mußt du zwar mehr Meter bezahlen, wenn es nicht mehr als 10% sind, aber auch da bleibt der Einheitspreis unverändert.

Ich gebe dir recht, vermutlich hat sich meine Antwort mit deiner überschnitten!

Richtig! Darum geht es mir. Nicht das der Handwerker seine Mehrleistungen nicht abrechnen darf, sondern das mir erzählt wurde das dieses nur geschieht wenn die Mengen um mehr als 10% abweichen. Egal in welche Richtung!

So wurde es mir vom Architekt gesagt, macht aber keinen Sinn für mich! Ich möchte schon bezahlen was verwendet wurde, im positiven wie im negativen...

@Orschel

So ist es ja auch. Du zahlst genau das, was verbraucht wurde. Wenn die Menge z.B. mehr als 10% abweicht, dann kann der Einheitspreis geringer oder höher neu vereinbart werden. Aber zahlen tust du nur immer die Menge die auch verarbeitet wurde. Bei einer Pauschalpreisvereinbarung sieht es etwas anders aus.

Wobei ich glaube ich falsch verstanden wurde, es geht nicht darum das die Schlussrechnung um mehr als 10% abweicht, sondern das ich eine Abweichung erst zahlen muß / weniger zahle, wenn diese nicht mehr als 10% abweicht.

Soll heißen, zahle ich für 200 Meter Kabel 500€, zahle ich für 181 Meter ebenfalls 500€ da die Abweichung nicht mehr als 10% betragen...

Das was du meinst wäre nur eventuell bei einem Pauschalvertrag richtig und wenn es speziell vereinbart ist. Bei einem Einheitspreisvertrag wird immer nach tatsächlich eingebauter Menge abgerechnet.