Handwerkerrechnung - Überhöhte Summe und nicht nachvollziehbare Positionen?

5 Antworten

Wenn die beauftragte Firma andere Betriebe einsetzt, dann solltest du dich darüber informieren, welche Kosten da für dich entstehen.

Positionen die in Rechnung gestellt werden, aber nicht ausgeführt wurden, muss man nicht bezahlen.

Rechnung zurückschicken und darauf bestehen, dass nur das berechnet wird, was auch gemacht wurde.

Auf der Rechnung sind Arbeitszeiten und Material gesondert auszuweisen.

Du kannst leider nur die Arbeitsstundne steuerlich geltend machen, die Materialkosten jedoch nicht.

Schon aus diesem Grund ist eine detailierte Rechnung erforderlich.

Wenn du Materialen & Arbeitszeit separat haben möchtest musst du mit der Firma reden! Und diese Firma hat (evt. Ja besseren Stundenlohn für ihre Arbeiter!) aber Rechnungen stellen für Arbeiten die NIE gemacht wurden dürfen sie nicht! Da würde ich dann zum Anwalt gehen!

Hast du dir kein schriftliches Angebot geholt? Dann werden nur die Pps. bezahlt, die angeboten waren oder als Nachtrag gestellt wurden.

Achtung: nach Abnahme sind alle unstrittigen Positionen in der Bezahlung fällig! Streiche die "überflüssigen" Pisitionen raus und schicke die gekürzte Rng zurück. Den Betrag weist du an. Sonst könntest du Mahngebühren zahlen müssen. 

Die strittigen Pos. könnt ihr dann immer noch klären. 

Ich hatte um ein schriftliches Angebot gebeten, aber es war nach Ansicht der Firmen nicht absehbar was Genau mit den Tank (1968) los war. 

@Fubelt

Und wie hoch war der mündliche KV?

anrufen sich die rechnung erklären lassen, ansonsten aus eigener erfahrung nach nicht einfach "beauftragen" immer 2-3 angebote einholen.

Wie gesagt wurde das genannte Gerät verbaut (99,90 Euro über Amazon zu kaufen), Kleinteile und ca. vier Stunden Arbeit von zwei Monteuren geleistet. Nehme ich einmal den Stundenlohn meines Klempners (50,- Euro Netto) kann alles dabei herumkommen, aber keine 2000,- Euro.


Aber ich habe bereits eine Mail an den Betrieb xyz gesandt und den Chef der ausführenden Firma darüber informiert.

Habe ich ein Recht dazu das alle Materialien und Arbeitsstunden separat auf einer Rechnung aufgeführt werden?

JA, denn um die Rechnung als haushaltsnahe Leistung absetzen zu können, müssen die Posten ohnehin getrennt aufgeführt sein.