Handwerker stellt Reparatur von Materialfehler in Rechnung?

5 Antworten

ES kann auch beim montieren passiert sein ... Also ich bin kein Anwalt aber im einzelhandel tätig und bei uns lauf das so .... Wenn wir etwas verkaufen und es reklamiert wird wird das alles von befugten kontrolliert ... Wenn der Mitarbeiter sich weifert beschweren dich beim Chef. Aber wenn es vor kurzem war sollte ja eigentlich alles wie Neu sein .... Die frage ist ob du ausschließen kannst das es nicht von dir beschädigt wurde .... Da man davon ausgeht das jetzt alles instand ist achtet man ja auch nicht drauf .... Aber ich würde mich aufjedenfall erstmal mit dem Leiter dieses Unternehmens in Verbindung setzten ansonsten falls das nicht klappt vielleicht ein Rat von einem Anwalt einholen bin mir nicht so ganz sicher aber ich glaub nicht das er verpflichtet ist dir das zu ersetzen da es auch bei dem Transport oder in der Herstellung gelegen haben kann ...

Wenn es ein Materialfehler ist, zahlt der Hersteller (also weder du noch der Handwerker). Das ganze funktioniert dann so: du meldest das natürlich dem Handwerker, er repariert das und holt sich das Geld nachher beim Hersteller (bzw. der Versicherung). Also du solltest da eigentlich nur den Aufwand des Anrufens haben.

Wenn es ein Fehler beim Einbauen ist, zahlt der Handwerker.

Leider kannst du als Laie beide Fälle nicht beurteilen. Ich kann dir keinen Rat geben, was du jetzt tun sollst, da ich nur weiß wie es sein sollte. Am besten reklamierst du schriftlich oder schaltest eventuell mal einen Anwalt ein.

Ich bin kein Jurist!

Wenn ich aber, was ich gelesen habe richtig verstanden habe, haftet der Handwerker dir gegenüber. Er kann wiederum evtl. seinen Lieferanten haftbar machen.

"Bauhandwerker haften für Fehler verwendeter Materialien, also für Umstände und Ursachen, für die sie eigentlich nichts können. Wichtig sind deshalb ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber ihren Zulieferanten. Strittig sind bei Materialfehlern vor allem die Ein- und Ausbaukosten, die oft weit über den Kosten des eigentlichen Materialersatzes liegen."

Quelle: http://www.meidert-kollegen.de/wp-content/uploads/Materialfehler_-_wer_haftet.pdf

Der Handwerksbetrieb haftet für Material und Arbeit.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Materialfehler kostenlos ausgetauscht werden muss. Das Ersatzmaterial kostet nichts. Wenn du den Ausbau/Einbau selber bewerkstelligen kannst, dann kostet es dich auch nichts. Wenn dir jemand dabei helfen muss, der Handwerksbetrieb beispielsweise, dann zahlst du dessen Arbeitszeit .

Ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine Forderung, wenn es tatsächlich im Rahmen der Gewährleistung liegt.

Einfach alles ignorieren, was keine Gerichtspost ist. Oder zumindest einmalig schriftlich widersprechen.