Handwerker Rechung an Vermieter weitergleitet: An wen kann ich den Widerspruch richten?

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Zunächst: Wer bestellt, bezahlt. Hier war es wohl der Vermieter, also muss er den Handwerker bezahlen. Wenn eine wirksame Kleinreparaturregelung im MV steht (d.h.: es gibt einen festen Max.-Betrag für jede Einzelreparatur und eine Jahressumme) darf dann der V. dir eine Rechnung legen unter Bezugnahme auf den Mietvertrag. Was steht denn nun dort zu Kleinreparaturen? Wenn die Beträge so wie oben stehend fehlen, musst du nix zahlen. Übersteigt der Rechnungsbetrag den vereinbarten Betrag auch nur um einen EC, brauchst du nix zahlen. Wenn alles soweit in Ordnung sein sollte und du meinst, die Rechnung ist getürkt, reklamiere beim Vermieter, der wiederum beim Handwerker. So läuft der Hase.

Du solltest auf jeden Fall mal mit dem vermieter absprechen, wie die Höhe der Rechnung, und vor allem die zuviel berechnete Arbeitszeit zu bewerten ist. Sind da auch Fahrtkosten mit dabei. Im Zweifelsfall würde ich mich direkt an den Handwerker wenden.

Wer hat den Handwerker bestellt Du, oder der Vermieter?

Ich habe dem Vermieter den Schaden gemeldet. Er hat ein paar Dinge gefragt und dann gesagt, er schickt einen Handwerker.

Hast Du dem Handwerker etwas unterschrieben? Wenn ja, hast Du schlechte Karten.

Ich habe ihm was unterschrieben. Daraus geht aber nicht eindeutig hervor, wieviel Arbeitszeit oder Fahrtzeit berechnet wird. Es ist nur irgendwo "[Name des Monteurs] 1,5" hingekritzelt. Rückblickend soll das wohl 1,5Std. bedeuten.

Ein Handwerker hat in meiner Mietwohnung eine Reparatur durchgeführt und dem Vermieter die Rechung geschickt. Der hat die Rechung an mich weitergeleitet, damit ich sie begleiche.

Richtigerweise bist du als Auftraggeber dem Handwerksbetrieb die Zahlung seiner Rechnung schuldig, auch wenn du als Rechnungsempfänger den VM angegeben hast.
Was hat dein VM damit zu schaffen, wenn ohne seine Zustimmung oder Verantwortung Handwerker beauftragt werden? Offenbar handelt es sich um eine Kleinreparatur und selbst eine Ersatzvornahme eines fruchtlosen Mängelbeseitigungsverlangens hätten nachweislich angekündigt werden müssen :-)

Kann er dann sagen: Nee mach ich nicht

Richtig: Einwendungen dagegen musst du schon an den Rechnungsaussteller richten, auch damit hat dein VM nichts zu tun.

G imager761



Hat der VM (s)einen Handwerker nach deiner Mängelanzeige beauftragt, zahlst du die Rechnung wg. der wirksam vereinbarzen Kleinreparaturklausle eben selbst, wenn ein Mangel behoben wurde, der darunter fällt.

Mängel an Arbeitsleistung oder der Rechnung selbst musst du aber geltend machen, da war der VM schliesslich nicht dabei.

Der VM verweist zurecht auf deine Kostenübernahmeverpflichtung und ist aus der Nummer raus :-O

G imager761

@imager761

Danke für die Antworten. Also: Ich bin nicht der Auftraggeber, sondern habe dem Vermieter einen Mangel angezeigt. Natürlich muss ich den Mangel an der Rechunng geltend machen. Die Frage ist nur gegenüber wem, da ich ja keinen Vertrag mit dem Handwerker geschlossen habe. Also doch gegenüber dem Vermieter...?

@cerium

Noch einmal: Deinem VM ist es erstens nicht möglich, etwas zu prüfen und zweitens egal, wofür er nicht zu bezahlen hat. Da muss und wird er nichts weiter unternehmen.
Üblicherweise unterschreibt man als Kunde einen Lieferschein/Stundenzettel, nachdem die Berechnung erfolgt. Hat man auf dem "1,5 Monteurstunden" bescheinigt, werden die auch berechnet.
Worauf willst du da eigentlich hinaus?

@imager761

Auf dem Lieferschein sind keine 1,5 Monteurstunden bescheinigt. Das Feld "Monteur Std." ist zwar vorgesehen wurde aber freigelassen. Entsprechend der Antwort von Albatros habe ich erst einmal den Vermieter angeschrieben und ihm genau den Sachverhalt geschildert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dem Vermieter einen überhöhten Betrag überweisen muss, nur weil er keine Lust hat die Rechnung zu reklamieren. Ich warte jetzt erst einmal ab, ob ich eine neue Rechnung bekomme.