Handwerker Rechnung. Barzahlung

9 Antworten

hast du eine quittung für diese zahlung? wenn ja, muss da seine steuer-nr. draufstehen - wenn nicht, ganz schön happig diese rechnung, würde ich das finanzamt anrufen und erzählen was dir da passiert ist, bzw. was er da verlangt hat. du kannst handwerkerrechnungen bis zu 1200 euro bei der einkommensteuer berücksichtigen, das heißt du zahlst dann etwas weniger.

das geht aber nur mit einer ordnungsgemäßten rechnung! sonst wird das nicht anerkannt! bei einer quittung gibts aber keine rechnungsnummer - oder steht das was drauf?. das verlangt das finanzamt auch, dass alle rechnungen chronologisch vorliegen müssen. sieht sehr nach schwarzarbeit aus - ruf doch mal an - beim finanzamt!! und verlange von diesem rohrreiniger eine ordnungsgemäße rechnung, die muss er ausstellen!!

Jetzt habe ich aber gelesen das man nur mit überweisung das von der Steuer absetzen kann, weil man wohl die Schwarzarbeit eindemmen will.

Das ist richtig. Als sog. haushaltsnahe Dienstleistung ist das vom Steuerpflichtigen nur dann anzusetzen, wenn die Bezahlung per ÜW vorgenommen wurde. Siehe dazu

§ 35a Abs. 2 EStG, BFH, Urteile v. 20.11.2008 - VI R 14/08, BStBl 2009 II S. 307; VI R 22/08, NV

Link: http://www.smartsteuer.de/portal/tipp/handwerkerdienstleister-bar-bezahlt/230.html

Stimmt genau - Barzahlungen DÜRFEN generell NICHT anerkannt werden - da gibt es auch keinen Spielraum für die Finanzbeamten...

Das Anerkennen einer Rechnung als Handwerkerrechnung bei der Steuer ist unabhängig vom Zahlweg.

Das kannst Du bar bezahlen oder per Überweisung oder per Scheck, oder sonstiwe. Das ist dem Finanzamt egal, Hauptsache Du hast eine ordentliche Rechnung mit den Firmendaten des Handwerksbetriebes. Darauf kommt es allein an.

Das Anerkennen einer Rechnung als Handwerkerrechnung bei der Steuer ist unabhängig vom Zahlweg.

Das ist leider falsch. Der BFH hat das schon 2008 klargestellt. Zitat:

"Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus. "

Quelle: http://openjur.de/u/158012.html

Viel Mist geschrieben worden. Wenn der Handwerksbetrieb die Rechnung übergibt, der Auftraggeber den Betrag reicht und der Empfang auf dem Dokument quittiert wird ist alles nach Recht und Ordnung. Es gibt eben zu viele "Betrüger" unter den Auftraggebern.
Stundenleistung besonders vermerken lassen.,wg Steuerentlastung.

Beim nächsten Auftrag sind Sie bekannt und werden mit Rechnung und Zahlungsziel 10 Werktage bedient.

Wie der Handwerker sich bezahlen lässt das kann er bestimmen. Wenn Du eine Rechnung bekommst, dann hat alles seine Ordnung.

Das ist völlig normal... und was Du gelesen hast ist mit diesem Fall nicht zu vergleichen.

An der Tankstelle zahlst DU auch bar und kannst das von der Steuer absetzen... und bei der Metro auch... und kannst Du auch von der Steuer absetzen....

Die Zahlungsart hat damit überhaupt nichts zu tun.

@madquad:

Da liegst Du falsch.

An der Tankstelle zahlst DU auch bar und kannst das von der Steuer absetzen..

Argh. Nein.

  1. Man "setzt" nichts ab. Die Ausgaben erhöhen die Betriebsausgaben, und mindern somit den Gewinn. Daraus resultiert ggfs. eine niedrigere Steuerlast.

  2. Hier geht es um die Anrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung - und da hat der Gesetzgeber sehr wohl Formvorschriften erlassen, die eine unbare Bezahlung vorschreiben. Das hat der BFH schon 2008 in letzter Instanz bestätigt.