Handschriftlich geänderte Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag gültig?

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Entscheidend ist, dass du im Besitz der Vereinbarung mit Unterschrift des verstorbenen Verwalters bist, und nicht der neue Verwalter. Der bräuchte diese einfach zu vernichten und könnte dann behaupten, tut mir leid, ich erkenne das nicht an, weil das Schriftstück ihm nicht bekannt ist. So funktioniert das nicht. Dein Mietvertrag mit allen Änderungen, auch separaten, bleibt bei Verwalter- oder Eigentümeränderung voll gültig.

Bitte nicht aus der Hand geben, nur Kopie aushändigen. Verfahre also wie vereinbart lt. Änderungsdokument.

Danke für deine Anwort.

Vorerst ist das Ende vom Lied, dass ich heute bei einem Anwalt war.

Dieser sagte, dass das Übergabeprotokoll mit dem Vermerk ausreichend ist und die Wohnung nur besenrein zu übergeben ist.

Es gibt Vermerke zum Protokoll und zu einer Zusatzvereinbarung direkt im Mietvertrag. Also ist das Dokument bekannt bzw. muss bekannt sein.

Damit ist der Drops jetzt hoffentlich gelutscht und ich komme damit ganz rechtens durch.

Der Verwalter schrieb diese Änderungen handschriftlich in ein vorgefertigtes Schriftstück ein, strich die vorgedruckten Regelungen (zum Übergabezustand) und ersetzte sie durch eigene Anmerkungen (besenrein, mehr nicht). Unterschrieben hat er mit Datum und seinem Namen auf der zweiten Seite (nicht zusätzlich direkt an der Änderung).

damit meinst du EUREN Mietvertrag? nicht auf der 2.-Schrift vom Vermieter?

damit ist das für dich völlig wertlos; der Vermieter hat das Original welches von eurem abweicht.

Es geht bei der handschriftlichen Änderungen lediglich um die Zusatzvereinbarung auf der gesonderten Drucksache. Der Mietvertrag ist ein Vordruck und enthält nur unsere Unterschriften.

Ist das so wichtig? Der Verwalter handelt doch rechtskräftig als Vertreter der Vermieter-Interessen und gibt auch Willenserklärungen in seinem Namen ab, oder nicht?

Ist das dann nicht "das Problem des Vermieters"?

@Unkreativling
Der Mietvertrag ist ein Vordruck und enthält nur unsere Unterschriften.

und der zählt, er hat keine Kenntnis davon - er hält sich an Fakten.

sowas hätte als Zusatz im Mietvertrag festgehalten werden müssen;

der Verwalter kann auch eigenmächtig gehandelt haben, ohne Einverständnis des Vermieters

wird schwierig dagegen anzukommen.

hoffentlich habt ihr ein Übernahmeprotokoll??

@peterobm

Danke erstmal für deine Einschätzung. Ich glaube ich gehe mit dem ganzen Dokumentstoß einfach zum Mieterbund. Die können mir ja mal was dazu erzählen.

Ein Übernahmeprotokoll... Sowas in der Art. In der Zusatzvereinbarung steht auch, dass die Decken abgehangen werden und der Boden neu gemacht wird. Diese Arbeiten haben ja faktisch stattgefunden und sind nachweisbar.

Interessante Frage eigentlich. Ich muss ja als Mieter davon ausgehen, dass der Verwalter im Sinne des Vermieters und in dessen Wissen handelt und bin auch nicht verantwortlich für seine Dokumentaufbewahrung.

@Unkreativling

Hausverwalter, die Unterlagen sind evtl. immer noch in seinem Büro, da mal vorsprechen. ob Erbe - oder die Fa. für die er gearbeitet hat. das kann nur von dort weiter geleitet werden, ob es darüber Unterlagen gibt?

@peterobm

Das wurde mutmaßlich sicher schon getan. Außerdem: Wenn es dem Vermieter zum Vorteil gereicht, dass es weg ist, bleibt es weg. Die neue Verwaltung hat alles bereits übernommen und ich kann schlecht als Unbeteiligter Einsicht in ein Erbe verlangen. Außerdem kann er ja Dokumente aus seinem beruflichen Umfeld nicht vererben. Aber danke trotzdem für deine Antwort.

Die Zusatzvereinbarung ist im Mietvertrag erwähnt und ich besitze eine welche eindeutig auf den Mietvertrag Part 4 hinweist (Auszug usw.). Der Anwalt meinte nach Sichtung aller Dokumente es sei Dummfang vom Vermieter. Darauf baue ich jetzt auf.

Außerdem ist im Schriftbild deutlich erkennbar, dass der Verwalter die Änderung getätigt hat.

Wurden beide Mietverträge auf diese Weise verändert? Dann bist du auf der sicheren Seite.

Nur deiner? Dann gebe ich dir noch 70%.

Hallo und danke für deine Antwort. Der grundlegende Mietvertrag ist nicht verändert worden, nur von den Parteien unterzeichnet.

Die Zusatzvereinbarung ist ein handschriftlich geänderter Vordruck.

Gelten nicht vorgedruckte Verträge, welche für viele genutzt werden als AGB? Und ist in diesem Falle nicht die Zusatzvereinbarung sowieso gültig? Habe das zumindest im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen mal gelesen.

Zusätzlich kommt dazu, dass der Vermieter diese Zusatzvereinbarung wie gesagt nicht hat. Und da der verstorbene Herr angeblich immer alles weitergegeben hat... wäre der logische Umkehrschluss, dass der Vermieter denkt, ich hätte das Schriftstück gefälscht.

Keine Ahnung ob ich da zu viel hereininterpretiere.

@Unkreativling

Die Aussage mit den AGB macht keinen Sinn. Dadurch werden Sachen unwirksam aber nicht wirksam.

Aber du hast gute Aussichten. Wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war und da dafür noch Zeugen hast und zusätzlich das Schriftstück, dann bist du schon sehr sicher vor GEricht.

@AnglerAut

Off Topic: Ich habe vielleicht zu umständlich geschrieben: AGB sind vorformuliert. Wenn in AGB drin steht "Ware muss abgeholt werden" und ich mache mit dem Verkäufer eine Lieferung frei Haus aus, gilt diese Absprache vorrangig zu den AGB.

Bei vorformulierten Standardmietverträgen könnte man ja ähnlich formulieren. Genau wie bei Standardarbeitsverträgen, wenn also jeder den selben erhalten hat.

Danke aber auf jeden Fall erstmal für deine Einschätzung.