Handgelenk gebrochen durch Fremdverschulden: Schmerzensgeld?
Hallo!
Folgender Fall: Jemand ist gestolpert, hat mich angerempelt und ich bin die Treppe heruntergefallen. Nun sind Speiche und Kahnbein der rechten Hand gebrochen. Der Verursacher kann nichts dafür, aber ist halt Verursacher. Nun frage wir uns, ob wir das über die Haftpflicht vom Verursacher abwickeln wollen. Dazu meine Frage: Wenn wir es über seine Haftpflicht machen, muss die ja die Behandlungskosten, etc. zahlen. Wie aber sieht es mit dem Schmerzensgeld aus? Bekommt man da einen festen Satz direkt von der Haftpflicht oder muss man das EXTRA bei denen beantragen, bzw. MUSS das über ein Gerichtsurteil laufen oder wie ist das?
Hoffe, da weiß jemand Bescheid.
Liebe Grüße, Anna
7 Antworten
Das Schmerzensgeld bekommst Du auch von der Versicherung des Schädigers. Versprich Dir aber nicht zu viel. Du musst es bei der Versicherung beantragen, freiwillig wird sie nicht zahlen.
Ups, sorry, falsch gelesen.
Die Kosten aus der Behandlung wird direkt von Versicherung zu Versicherung abgerechnet. Was das Schmerzensgeld angeht würde ich an deiner Stelle mal zu einem Anwalt gehen. Es könnte ja auch sein, dass du in der Zeit wo dein Arm nicht so einsatzfähig ist eine Hilfe im Haushalt brauchst und auch das wird dann von der Gegenseite gezahlt.
Das Schmerzensgeld was man aus Film und Fernsehen kennst ist was amerikanisches. Hier gibt es das auch, wiegt aber oft nicht mal die Anwaltskosten auf, da kriegst du dann 378 Euro zugesprochen oder sowas.
Du schreibst ja selbst, dass er nichts dafür kann. Eine Haftung (und somit Schmerzensgeld) setzt aber immer ein Verschuldensprinzip voraus. Die Behandlungskosten werden ja von deiner Krankenkasse getragen. Diese wird dich in der nächsten Zeit auffordern, eine Schadensschilderung abzugeben. Wenn sich ein Verschulden ergibt, wird die Krankenkasse und ggfs. dein Arbeitgeber den Schädiger in Regress nehmen. Seine Haftpflichtversicherung wird unberechtigte Forderungen gegen ihren Versicherungsnehmer abwehren
Wesentliche Voraussetzung für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wäre ein Verschulden seitens des Verursachers!** **Kein Verschulden = keine Ansprüche!**** (Tja, Pech... musst Dir doch etwas anderes ausdenken, um reich zu werden.)
Spar' Dir Deinen süffisanten Ton und unterstelle mir bloß nichts. Sei froh, dass Du nicht hier im Krankenbett liegst!
Welche Versicherung? Sie hat doch selbst geschrieben, dass der andere keine Schuld hatte, als er gestolpert ist.