Handgelenk gebrochen durch Fremdverschulden: Schmerzensgeld?

7 Antworten

Das Schmerzensgeld bekommst Du auch von der Versicherung des Schädigers. Versprich Dir aber nicht zu viel. Du musst es bei der Versicherung beantragen, freiwillig wird sie nicht zahlen.

Welche Versicherung? Sie hat doch selbst geschrieben, dass der andere keine Schuld hatte, als er gestolpert ist.

@DerHans

Ups, sorry, falsch gelesen.

Die Kosten aus der Behandlung wird direkt von Versicherung zu Versicherung abgerechnet. Was das Schmerzensgeld angeht würde ich an deiner Stelle mal zu einem Anwalt gehen. Es könnte ja auch sein, dass du in der Zeit wo dein Arm nicht so einsatzfähig ist eine Hilfe im Haushalt brauchst und auch das wird dann von der Gegenseite gezahlt.

Das Schmerzensgeld was man aus Film und Fernsehen kennst ist was amerikanisches. Hier gibt es das auch, wiegt aber oft nicht mal die Anwaltskosten auf, da kriegst du dann 378 Euro zugesprochen oder sowas.

Du schreibst ja selbst, dass er nichts dafür kann. Eine Haftung (und somit Schmerzensgeld) setzt aber immer ein Verschuldensprinzip voraus. Die Behandlungskosten werden ja von deiner Krankenkasse getragen. Diese wird dich in der nächsten Zeit auffordern, eine Schadensschilderung abzugeben. Wenn sich ein Verschulden ergibt, wird die Krankenkasse und ggfs. dein Arbeitgeber den Schädiger in Regress nehmen. Seine Haftpflichtversicherung wird unberechtigte Forderungen gegen ihren Versicherungsnehmer abwehren

Wesentliche Voraussetzung für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wäre ein Verschulden seitens des Verursachers!** **Kein Verschulden = keine Ansprüche!**** (Tja, Pech... musst Dir doch etwas anderes ausdenken, um reich zu werden.)

Spar' Dir Deinen süffisanten Ton und unterstelle mir bloß nichts. Sei froh, dass Du nicht hier im Krankenbett liegst!