Handfesseln im Jedermannsrecht?

4 Antworten

Handfesseln für Tiere? Selbstverteidigung?

Das Festnahmerecht hat überhaupt nix mit Notwehr zu tun.

Die Sätze kommen aus Ironien. Das liegt am sarkastischen Meer

@Moorgaan

Ja, vielleicht solltest du dich mit dem Handschellentroll zusammentun, für Rollenspiele.

Hab mal einen Fahrraddieb an eine Laterne gekettet und von unseren Hunden bewachen lassen.

Hat mich 30 Tagessätze gekostet.

Handfesseln sind durchaus brauchbar weil man in manchen Situationen nicht flüchten kann. Man müsste sonst einen Gegner den man schon besiegt hat noch weiter verletzen oder riskiert bei einer weiteren Auseinandersetzung selbst zu verlieren oder verletzt zu werden.

Rechtlich sehe ich da keine Probleme, Besitz ist nicht untersagt, mitführen auch kein Problem. Der Einsatz sollte aber schon Sinn ergeben, sonst geht das eher in Richtung Freiheitsberaubung, Notwehrüberschreitung etc.

Eine Situation die ich mir gut vorstellen kann wäre, wenn jemand in Begleitung von Kindern angegriffen wird. Der Angreifer kann abgewehrt werden, ist aber groß genug um weiterhin eine Bedrohung zu sein und macht auch Anzeichen sofort wieder anzugreifen. Jetzt kann man nicht einfach weglaufen und die Kinder stehen lassen, sondern muss den Angreifer fixieren um danach einmal Hilfe zu rufen.

Auch bei einem Einbruch können solche Situationen entstehen.

Eine Aussage bei der Polizei bezüglich einer Fixierung würde ich mir aber gut überlegen und nur mit Rechtsbeistand abgeben. Die Thematik ist in meinen Augen zu komplex für einen juristischen Laien und man muss davon ausgehen das die Aussage genau unter die Lupe genommen wird. Selbst kleine Fehlformulierungen könnten da zum Problem werden. Auch könnte es passieren das einem der Beamte bei der Aussage ein faules Ei unterjubelt.

Handschellen sollten aber schon sehr stabil sein und man sollte üben wie man sie anlegt. Kabelbinder etc. ebenso. Bei manchen sehr bulligen Männern ist es auch nicht möglich die Hände am Rücken zu fixieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du sprichst hier verschiedene Rechtsvorrschriften an.
Die sache mit Pfefferspray gegen Tiere, liegt daran dass Pfeffer normalerweise unter das Waffengesetz fällt. Aber nicht, wenn es als "Tierabwehrspray" verkauft wird.
Was aber bei Handfesseln etc. idr. nicht relevant ist.

Notwehr (nach § 32 StGB) bedeutet, dass du dich mit rechtswiedrigen Handlungen gegen einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" gegen dich oder anderen wehrst. Dann ist deine Tat Straffrei.

Das sg. Jedermannsrecht bezeichnet im deutschen Recht jemanden vorläufig festzunehmen, was jeder erstmal darf (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO). Dafür müssen ein paar Vorraussetzungen erfüllt sein, aber (wenn es Verhältnismäßig ist) darfst du dann selbstverständlich auch Handfesseln verwenden. Du musst halt unmittelbar die Polizei informieren.

Also in deinem Szenario, wenn du angegriffen wirst, kannst du dich mit uu. mit Pfeffer wehren ohne Probleme zu bekommen (Notwehr, § 32 StGB).
Wenn du dann den Angrefer überwältigt hast, kannst du ihn bis zu den eintreffen der Ermittlungsbehörden, vorläufig festnehmen. (Vorläüfige Festnahme, "Jedermannsrecht" § 127 StPO). Aber grundsätzlich zählt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeitr