Handelsregisternummer eines anderen Unternehmens

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Zum ersten Teil der Frage kann ich nichts sagen, da ich mit damit nicht auskenne.

Zum zweiten Teil der Frage: Auf einer Rechnung über 150 Euro muss entweder die Umsatzsteuer-ID oder die Steuer-Nr. angegeben sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht sie nicht den Belegvorschriften der Finanzbehörden und ist nicht gültig, d.h. ein Vorsteuerabzug des Empfängers ist nicht zulässig. Ob die Rechnung bei einer Betriebsprüfung als Betriebsausgabe anerkannt wird, liegt im Ermessen des Prüfers.

Ich hatte schonmal so einen Fall und habe um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gebeten. Solange habe ich die Zahlung zurückgehalten.

Unter 150 Euro sind diese Angaben nicht notwendig.

Vielen dank. Das hat mir heute schonmal sehr weiter geholfen. Die Dame am Telefon meinte, dass die Firma A gerade von der anderen Firma B übernommen wurde. Sie habe aber noch keine Nummer vom Finanzamt erhalten. Außerdem solle es mich als Privatmensch nicht interessieren, ob jetzt einer dieser Nummern auf der Rechnung sind.

Sehe ich es richtig, dass die Dame nicht im Recht ist? Eigentlich könnte die Firma diese Rechnung gar nicht beim Finanzamt absetzen. Weiter sehe ich es als illegal, Dienstleistungen anzubieten, wenn das Finanzamt noch nicht eine solche Nummer übergeben hat. Sehe ich das richtig?

@dezio1991

Halbrichtig. Sie hat damit Recht, daß ein Privatmann diese Nummern auf der Rechnung nicht braucht, da er ja keinen Vorsteuerabzug tätigt. Bei Neugründungen und Umstrukturierungen ist es durchaus möglich, daß die Vergabe neuer Steuer- und Umsatzident-Nummern Zeit beansprucht.

Die Umsatzsteuerpflicht der Firma gegenüber dem Finanzamt bleibt von der Nummer jedoch unberührt.

Worum geht es Dir denn genau? Ich habe das Gefühl, Du bist mit irgendetwas nicht zufrieden und suchst jetzt nach Gründen, denen eins reinzuwürgen. Du kannst auch beim zuständigen Finanzamt anrufen und nachfragen.

Diese Nummern auf der Rechnung sind ein Nachweis der Unternehmereigenschaft, aber um z.B. bei Deiner eigenen Steuerklärung haushaltsnahe Dienstleistungen nachzuweisen, ist die Rechnung an sich, sofern alle Einzelposten usw. netto, brutto, Datum, Leistungszeitraum usw. enthalten sind, gültig.