Handel mit gebrauchten Fahrrädern.

2 Antworten

Du kannst einfach in Dein Bezirksrathaus gehen. Da gibst Du die Gewerbeanmeldung ab.

Das Problem mit dem Lager ist etwas blöd. Nimmst Du Deinen eigenen Keller, dann sagt der Vermieter u.U. nein. Weil Du ja x Fahrräder die Woche hoch und runter trägst. Machst Du das heimlich, dann kann er Dir sogar die Wohnung kündigen.

Garage ist ja schneller offen als eine der Damen auf der Straße des 17. Juni. Oder wo bieten die Frauen das Gewerbe an?

Was dann dazu kommt: Wer mit gebrauchten Waren handelt wird besonders kontrolliert. Also nach der Anmeldung wird erst einmal in die Polizeiakten geguckt ob Du zuverlässig bist. Gehe ich aber mal von aus.

Trotzdem kann es sein, dass die Polizei bei Dir regelmäßige "Lager-Kontrollen" macht. Kann auch sein, dass die Berliner in Uniform sich für Fahrraddiebstahl nicht so interessieren, dann lassen sie Dich in Ruhe. Frage doch einfach mal auf dem Flohmarkt nach. Da sind ja häufig auch so Fahrradhändler mit Lkw´s voller Fahrräder. Aber nicht erzählen das Du Konkurrenz sein möchtest, sondern hast das gehört, kannste gar nicht glauben. Eigentlich erzählen Berliner da ja schon von der Leber weg.

Und wenn das nicht nur Hobby sein soll. Überlege Dir auch eine Quelle und welche Preise Du bezahlen wirst. Was da noch an Ersatzteilen rein kommt. Und auch auf gebrauchte Gegenstände hast Du Gewährleistung zu bieten! Wie hoch ist dann Dein Verkaufspreis. Wenn Du auf Umsatzsteuer verzichtest, also die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst. Weil sonst hast Du auch noch die Differenzbesteuerung am Hals und da wirst Du wahrscheinlich nicht glücklich mit. Noch mehr Nachweise.

Achja, darüber lasse Dich dann auch noch gleich bei der Gewerbeanmeldung unterrichten, was Du für Nachweise über die Herkunft der Räder benötigst! Wenn die das nicht wissen, dann sollen sie Dich weiter schicken. Aber ich bin der Meinung, dass Du jedes einzelne Fahrrad auflisten musst. Und von wem das kam. (Name und Anschrift. Bei Unternehmern sowieso noch mehr.)

Hoffe Dir den Spaß an Deiner Idee nicht vollkommen versaut zu haben, aber eigentlich ist es das Ehrlichste.

Vorher musst Du erst mal klären, ob der Raum überhaupt als Gewerberaum genutzt werden darf. Man darf nicht einfach einen Keller oder eine Garage zweckentfremden. Am Besten erkundigst Du Dich zunächst beim Bauordnungsamt, ob und unter welchen Voraussetzungen Du den gewünschten Raum zu Gewerberaum umwidmen kannst. Der Vermieter muss natūrlich auch einverstanden sein, aber das dürfte das geringere Problem werden, denn Gewerberaum bringt ja mehr Mieteinnahmen. Das Gewerbe meldest Du dann bei der Gewerbemeldestelle und beim Finanzamt an. Viel Erfolg.