Handarbeiten nach Anleitung stricken und verkaufen?

1 Antwort

Das müsste in der Anleitung stehen. Ich habe selbst schon Anleitungen gekauft, da waren die Rechte sehr unterschiedlich. Bei der einen war der Verkauf unter Angabe der Quelle erlaubt, bei der anderen konsequent verboten. Schau noch mal nach.

Ich habe sogar die Autorin der Anleitung gefragt und sie hat nein gesagt. Ich habe bei meiner Recherche im Internet komplett unterschiedliche Antworten bekommen :( z. B. das der Passus unwirksam sei. ) irgendwie scheint es keiner so recht zu wissen. Aber trotzdem danke für die Antwort

und dass habe ich auch noch gefunden: Anleitungen werden zum Zwecke des Nacharbeitens erstellt. Rechtlich ausgedrückt: Der Rechteinhaber erteilt mir mit dem Verkauf der Anleitung (oder der kostenlosen Zurverfügungstellung) das Recht, sein Design zu vervielfältigen, indem ich es nachstricke. Dafür kann er Bedingungen stellen. Allerdings nur im Rahmen und während des Geltungszeitraums der vorgenannten Schutzrechte, nämlich entweder als eingetragenes Geschmacksmuster (max. 25 Jahre, dann müsste es aber bei der Anleitung vermerkt sein, daß es eingetragen ist) oder als Gemeinschaftsgeschmacks-muster (3 Jahre) oder nach dem UWG (6 – 12 Monate).

D.h. spätestens drei Jahre nach der Erstveröffentlichung darf ich gewerblich nacharbeiten, soviel ich will, wenn es kein eingetragenes Geschmacksmuster ist.

@moma33

Soweit habe ich mich damit gar nicht beschäftigt. Ich brauchte die Anleitungen tatsächlich nur für den Privatgebrauch - von daher habe ich nie weiter nachgeforscht. Mir sind eben nur die unterschiedlichen Regelungen aufgefallen.