Hand verletzt -krank- was darf man tun? gibts Gesetz dafür?

8 Antworten

berufsschule, das bedeutet (so gehe ich jetzt mal davon aus) dass sie in einer Ausbildung steht. und damit untersteht sie im weitesten Sinne des Arbeitsrechts. und das besagt klipp und klar:

wer arbeitsunfähig geschrieben ist, hat alles zu unterlassen, was die Heilung der Erkranung verzögern oder aufhalten kann.

eine ledierte Hand ist hier KEIN Grund nicht heraus zu gehen oder auch nicht zu feiern. wichtig ist halt eben, dass darauf zu achten ist, dass die hand ein wenig geschont wird.

ich würde jetzt also nicht unbedingt mit dieser hand böllern gehen oder so, das risiko dass da was schief geht ist zu groß. aber zu den freunden gehen, ein bisschen spass haben und feiern ist okay...

vor allem fällt einem doch echt die deceke auf den kopf wenn man bei diesem schmuddelwetter nur zuhause rumhängen muss, was für die psyche auch nicht zuträglich ist. und da körper und geist eng verflochten sind...

übrigens, ich habe mir während der ausbildung mal den fuss gebrochen. mein chef hat darauf bestanden, dass ich während der zeit, in der ich nicht draußen rumturnen kann im büro aushelfe bzw. auch die berufsschule besuiche. damals fand ich das ätzend, aber nach dem ich gemerkt habe, wie hart die prüfung doch war, war ich froh, dass ich diese inhalte habe mitnehmen können...

lg, Anna

Wenn sie noch minderjährig ist, dann haben die Elter zu bestimmen, ob sie mit euch Silvester feiern darf oder nicht. Ist sie volljährig, muss sie selbst entscheiden.

Es ist so: Sie muss alles tun, damit die Heilung nicht verzögert wird. Man muss nicht im Haus bleiben, man muss nicht vom Weihnachstmarkt oder von jeder Feier wegbleiben, aber eine Krankschreibung und eine Sylvster-Party mit viel Alkohol und der Gefahr, Betrunkene könnten sie wieder/ weiter verletzten.... oder sie sich selbst, das geht nicht. Ein Gesetz in dem Sinne gibt es nicht, aber der Arbeitgeber könnte eine Sylvesterparty der Freundin nicht so toll finden.

Sie sollte also mit den Eltern reden (die scheinen ja auch Angst vor den Nachbarn zu haben und was die ...oder auch jemand vom Lehrbetrieb ... sehen könnten) wie weit sie eine Teilnahme an der Party gestatten könnten. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass sie kommen kann und kurz nach Mitternacht dann wieder zu Hause ist?

Sind nicht Ferien? Da darf sie sowieso tun, was sie möchte, meines Wissens nach.

Mit unter 18 Jahren und krank geschrieben darfst du machen, was du willst?

@konzato1

Nein, ich meinte auf die Ferien bezogen. Sie ist krankgeschrieben, aber es sind Ferien- Interessiert dies dann die Schule überhaupt? Da wird doch keiner nachfragen, wenn dies während der Ferien geschieht? Klar, wenn du während der Schul bzw. Arbeitszeit krank geschrieben bist, kann man nicht einfach wild Party machen draußen bzw. im Club, aber so?

Wie alt ist deine Freundin denn? Wenn sie schon 18 ist, dann haben ihre Eltern nicht mal das Recht, sie Zuhause festzuhalten. Du hast Recht: Solange sie nichts tut, was die Heilung behindern könnte, darf sie sich frei bewegen und das auch in der Öffentlichkeit.