Bin ich verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, wie hoch der Grad meiner Behinderung ist?
Hallo Gute-Frage-Teilnehmer, folgendes möchte ich zu meiner Frage erkären:
Seite Ende Mai 2014 wurde mir seitens des Schwerbehindertenamtes des hiesigen Kreises der Schwerbehindertenausweis übersandt. Der GdB beläuft sich auf 50. Da mein derzeitiges Arbeitsverhältnis seit 2012 aufgrund einer Langzeiterkrankung ruht, bin ich ja trotzdem verpflichtet, dem AG mitzuteilen, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Diesen habe ich auch in Kopie zur Kenntnis dem AG des zuständigen Personalleiters zugesandt. Jedoch nur die Forderseite. Auf der Rückseite des Ausweises ist zwar der GdB eingetragen; habe jedoch bewusst dem AG nur die Vorderseite zugesandt. Wichtige für mich ist es nun zu wissen, bin ich überhaupt verpflichtet dem AG meinen Grad der Behinderung mitzuteilen ? Und wenn nicht, welche Nachteile würden mir dadurch entstehen, wenn ich den AG künftig nicht informieren, wie hoch der Grad meiner Behinderung ist. ?
Ich bitte nur um sinnvolle Antworten, auf denen ich aufbauen kann, um weiter im Internet zu recherchieren.
Vielen Dank an Euch schon im Voraus für Euer Verständnis.
Gruss Iwores