Person x in Bayern wurde mit 2 g Marijuana erwischt, davor wurde er auch 2-3 Mal erwischt, aber mit sehr geringe Menge - welche Folgen könnten da kommen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bayuwaren gelten in solchen Angelegenheiten als sehr konservativ.

Knast sehe ich zwar nicht als notorischer "Süchtel", aber evtl. eine stark empfindliche Geldstrafe bemessen nach "Tagessätzen".

Daher würde ich Dir eine anwaltliche Rechtsberatung und ggf. Unterstützung eher dringend empfehlen.

Auch wenn Dir eine empfindliche Geldstrafe "wumpe" sein könnte, so dürfte Dir als mehrfacher Wiederholungstäter ein möglicher Eintrag ins BZR ( umgangssprachlich "Führungszeugnis" ) vermutlich doch nicht so ganz "egal" sein.

Wird anwaltliche Beratung jetzt interessant ?

@Parhalia

Es wird vor Gericht entschieden ob ich als Jugendlicher oder als Heranwachsender bestraft falls es nach Jugendlicher geht steht es nicht drin also sollte ich schleunigst einen Anwalt suchen was der Anwalt wohl noch kosten wird ? :(

@Haydar1994

Als mehrfach einschlägiger Sünder kannst Du durchaus nun selbst "U21" schon mit Erwachsenenstrafrecht konfrontiert werden. ( hätte Dir sogar bereits ab vollendetem 18. passieren können )

Aber besser steht DA nichts drin.

Anwälte sind grob betrachtet auch an gewisse Hononrarsätze gebunden ( welche sich auch recharchieren lassen ), aber hier kommt es auch auf den Zeitaufwand ihrer Arbeit an.

@Parhalia

Solange es nicht um Freiheitsstrafe geht ist alles gut :)) Vlt wird die Richterin Herz zeigen und an mein Geburtstag eine auge zudrücken :)

@Haydar1994

Freiheitsstrafe halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich denke mal eher an ein Bussgeld bei diesem Deliktumfang und wenn es nun wirklich zu einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht käme.

Da Du allerdings schon mehrfach einschlägig vorbelastet bist, so KÖNNTE inzwischen auch eine diesbezügliche Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen. Das hätte dann schlimmstenfalls eine amtsärztliche Untersuchung oder gar eine MPU zur Folge.

@Parhalia

Ich habe aber noch keinen Führerschein also käme dass nicht zur Debatte zum Glück auch ich würde sie lieber nach der Sache machen.

@Haydar1994

Die ( mögliche ) MPU würde dann spätestens beim Antrag auf eine Fahrerlaubnis als Zulassungskriterium der Erteilungsfähigkeit angeordnet werden.

Da bekommst Du erst mal keine Post von der Führerscheinstelle. Halt erst dann, wenn Du eine Fahrerlaubniserteilung in der Fahrschule analog einer Führerscheinausbildung irgendwann beantragen solltest.

OB es SO kommt, weiss ich allerdings nicht. Das hängt davon ab, ob die bisherigen Vorfälle, bzw. der momentan anstehende Vorfall an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wird.

Die legen dann auch selbst in dem Fall bereits eine Akte an, so Du bislang noch nie eine Fahrerlaubnis besasst. Und erst ab Antragseintrag prüft diese Behörde dann, ob berechtigte Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung als angehender Fahrzeugführer des Kraftverkehrs eine Überprüfung rechtfertigen würden.

Aber wie gesagt: es MUSS nicht, KÖNNTE ( nun ) aber geschehen.

Ist ja egal ob er es ist oder nicht... Ich würde mir immer einenAnwalt dazu ziehen. Denn er kennt sich aus und kann evtl. Etwas mildern. Gehst du da alleine hin bist du komplett ausgeliefert. Und fängst dann evtl irgendwo das stottern an, dann werden alle hellhörig

Zu einer Anzeige kommt es wahrscheinlich glaube ich. Dieser Person "X" bist wahrscheinlich du, oder? Dein User Name "1994" und dann 21. Geburtstag. Sehr auffällig, aber egal. :D

Dass beantwortet meine Frage nicht dass es zur Anzeige kommt ist mir klar aber die Folgen nicht 

Nimm dir einen Anwalt.