Hallo Ich habe vor ca. 4 Wochen ein Motorrad gekauft?

4 Antworten

Du hast natürlich einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Primär muss er das Motorrad reparieren (§ 439 BGB). Wenn er dies nicht kann oder will muss er es zurücknehmen.

Ich würde Dir zunächst raten die Sache persönlich mit dem Verkäufer zu klären. Das verfrühte Einschalten eines Anwalts führt im Regelfall zu verhärteten Fronten und unnötigen Kosten, auf denen Du im Zweifel sitzen bleibst. 

Also schreib dem Verkäufer eine Mail, in der Du ihm den Mangel schilderst. Außerdem schreib, dass die ausgebauten Warnleuchten darauf hindeuten, dass er hiervon wusste. An dieser Stelle würde ich eine andere Formulierung vermeiden, da dies auch wieder zu unnötigem Stress führt. Aufgrund dieses Mangels solltest Du dem Verkäufer das Motorrad dann zur Reparatur oder zur Rücknahme anbieten. 

Der nicht vorhanden Kaufvertrag KANN jetzt von Vorteil sein. Denn im Kaufvertrag wird mit einer Klausel normalerweise die Sachmängelhaftung für den Verkäufer ausgeschlossen. Da Ihr keinen entsprechenden KV habt, gilt das auch nicht. (korrigiert mich falls ich falsch liege)

Lass Dich von einem Anwalt beraten!!

Klingt ganz danach, als wärst du betrogen worden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass der Verkäufer das Motorrad nicht bereitwillig zurücknehmen wird.

Ich rate zu einem Anwalt.

Wenn du die Karre von privat gekauft hast, Pech gehabt. Du hattest doch die Möglichkeit, dir das Motorrad anzusehen und beim einschalten der Zündung muss die ABS Leuchte an gehen. Durch dem Kauf hast du diesem Mangel akzeptiert, und wenn du mit einem Rechtsanwalt kommst, beweis dem Verkäufer doch erstmal,  dass er dich nicht darauf hingewiesen hat.

Auch bei einem Privatkauf gibt es ein Gewährleistungsrecht. Zudem schadet auch fahrlässige Unkenntnis des Mangels nicht. Mit Deiner Argumentation könnte man ansonsten jeden Gewährleistungsanspruch platt machen. 

@uni1234

Und wie willst du bitte beweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand? Da steht Aussage gegen Aussage. Oder der Verkäufer behauptet, daß der Käufer den Mangel kannte und in Kauf genommen hat.