Hallo,ich habe eine Vorladung zur polizei bekommen weil mein Auto 5 Tage ohne Versicherungsschutz wa

4 Antworten

Sie werden dich wegsperren und den Schlüssel verlieren. Außer du flüsterst ihnen den Tagescode zu, den nur Polizisten kennen.

Naja, Straffrei wird das nicht ausgehen. Du solltest eine möglichst überzeugende Begründung für die Tat haben und wenns geht nachweisen, daß du das Auto diese Zeit nicht benutzt hast. Ansonsten kanns ziemlich übel werden.

Ich seh grad, daß SaVer79 eine gute Antwort (DH dafür) gepostet hat. Dazu will ich noch sagen: Es ist keine Ordnungswidrigkeit. Allein die Vorstellung, daß ein Fahrer ohne Haftpflichtversicherung einen großen Schaden verursacht, lässt mir graue Haare wachsen.

§6 PflVG sagt dazu (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Du sagst der Polizei am besten GAR nichts und gehst erst gar nicht zum Vernehmungstermin. Denn die Chance, daß Du alles schlimmer machst, ist extrem größer als die Chance, daß Du irgend etwas besser machen könntest. Sein Auto nicht zu versichern, ist nicht strafbar. Sondern nur, ein unversichertes Kraftfahrzeug auch zu bewegen. Und DAS muß man Dir nachweisen. Könnte schwer werden, wenn man es nicht schafft, Dich dazu zu bringen, das zuzugeben.

Wie sollen die wissen, daß das Auto nicht versichert ist?

@magni64

Die Polizei weiß das von der Zulassungsstelle. Und die weiß das von der Versicherung. Die muß das nämlich mitteilen.

Das passt so nicht ganz: Das Kfz darf nicht nur nicht bewegt werden, es darf sich vielmehr überhaupt nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, wenn's nicht versichert ist!

@suzisorglos

Das ist vollkommen korrekt. Soweit ich mich erinnere, kann aber niemand strafrechtlich belangt werden, wenn das KFZ einfach nur so rumsteht.

@skyfly71

ähja... schon richtig. Wenn du die Nummernschilder abmontiert hast und das Fahrzeug abgemeldet, dann ist das ganz in Ordnung. Auf Privatgelände.

Erstmal: Du musst nicht zu einer Vorladung der Polizei. Nur einer Vorladung/einen Termin zur Staatsanwaltschaft/zum Gericht musst du Folge leisten.

Wenn du bei der Polizei eine Aussage machst und das eventuelle Gerichtsverfahren erst 6 Monate später ist, sagst du wahrscheinlich vor Gericht was anderes aus als bei der Polizei.

Das wird der Richter als widersprüchlich werten und dem Angeklagten positiv auslegen. Sag also lieber nicht bei der Polizei aus.

Wenn du nicht weiter vorbestraft bist und/oder die letzten Jahre "sauber" warst, kommt wohl eine Geldstrafe raus.