Hallo,hat das Familiengericht das Recht Einsicht auf Unterlagen zu fordern,welche in meiner Hand sind?

4 Antworten

Zuständig für das Kind ist die Mutter, diese muß ggf. die Unterlagen fordern. Das Familiengericht wird für Genehmigungen gebraucht, wenn das Haus z.B. verkauft werden soll, oder wenn die Erbschaft ausgeschlagen werden soll und der Urenkel nicht erst durch die Ausschlagung der Mutter zum Erbe wurde. Hierbei sind die Unterlagen von der Mutter dem Gericht beizubringen. Das Gericht prüft dabei ob die Verträge für das Kind jeweils nicht nachteilig sind.

Wenn der Urenkel Erbe wird, bilden sie mit Ihm eine Erbengemeinschaft. D.h. sie können nur mit den Urenkel gemeinsam handeln.

Ja sie hat die Post vom Familiengericht bekommen und nicht ich.Muß ich ihr nun Auskunft geben,da sie ja kein Mitglied der Familie ist?Sie hat mir die Unterlagen gegeben zum ausfüllen.

Und was muß ich eintragen wenn ich selbst nicht mal die Höhe der Schulden genau kenne?

Richtigerweise ging mit Ausschlagung der Kinder und Enkel der Verstorbenen das Erbrecht auf den Urenkel als Abkömmling des ausschlagenden Enkel über.

Mit dem bildest du eine Erbengemeinschaft und bist als Erbschaftsbesitzer n. § 2027 BGB zur Auskunft über den Nachlass verpflichtet. Und zwar gegenüber dessen Betreuer als seinen rechtlichen Vertreter, so der Urenkel denn minderjährig wäre. Vorher kannst du über den Nachlass nichts allein bestimmen.

Er darf und will nämlich mit Durchsicht der Unterlagen festellen und dabei innerhalb von 6 Wochen genau prüfen, ob der Nachlass tatsächlich so wertlos ist wie du das darstellest - auch ein "unbewohnbares altes Haus" hat u. U. einen beträchtlichen Grundstückswert.

G imager761

Ich würde unaufgefordert keinem Gericht Unterlagen beibrigen.

Der Goldgräber-Urenkel würde mich erst interessieren, wenn sich das Gericht auch dafür interessiert. Die prüfen vorab, ob er überhaupt die Formalien erfüllt. Dazu gehören auch Fristen etc.

Wenn dann das Gericht was braucht, dann erfüllt man seine Auskunftspflicht. Obwohl Grundbucheinträge mit eingetragenen Schulden können sie sich ohne deine Mithilfe besorgen.

Also bin ich auch nicht verpflichtet der Mutter des Urenkels irgendwelche Unterlagen herraus zu geben.Denn sie ist an mich herran getreten und möchte daß ich ihre Schreiben vom Familiengericht ausfülle.

@BeaSteinfurt

Du sollst ihre Schreiben ausfüllen? Das soll sie mal selber machen. Unterlagen soll sie sich selber besorgen. "Oh, die habe ich gerade verkramt. Keine Ahnung wo die sind?" Was würde sie denn machen, wenn sie dich nicht kennen würde? Hat ein Urenkel noch Ansprüche? Der würde ich keine Auskünfte geben. Nachher hat man Ansprüche geweckt, die es vorher nicht gab. Glaubt sie an den großen Reichtum wenn schon so viele ausgeschlagen haben?

@Realisti

Also sie sagt das Familiengericht hätte zu ihr gesagt,sie solle sich an mich halten,da ich Alleinantragsteller bin.Und eigentlich habe ich überhaupt keine Lust dazu und kannte diese Person vorher auch nicht.

@BeaSteinfurt

Nun, dann würde ich sie auf Abstand halten.

Klar, dass es sich alle einfach machen und sagen gehe zu ihm. Ihre Papiere soll sie schön selber ausfüllen. Wenn sie dich um Kopien oder Auskünfte bittet, wäre ich vorsichtig. Man will ja niemandem etwas vorenthalten, aber auf Goldgräber hat man ja auch keine Lust.

Ist denn was zu holen?

@Realisti

Nein es ist eine Grundschuld auf das Haus eingetragen,das Haus wird schon seit Jahren versucht zu verkaufen,doch es findet sich kein Käufer,nun ist schon alles zugewachsen dort.Das einzigste was uns Sorgen macht,meine Mutti hatte eine Sterbeversicherung,wo von der Versicherung schon die Beerdigung bezahlt wurde,aber da noch ein Restbetrag übrig ist.Allerdings habe ich die angestandenen Kosten für Miete und Entsorgung der Sachen bezahlt,das Geld bekomme ich aber nur mit Erbschein ausbezahlt,und wenn sie dann mit drauf steht als Miterbe habe ich Angst das ich das Geld nur mit Unterschrift von ihr bekomme.

@BeaSteinfurt

Reicht es nicht, wenn man belegt, dass man mit dem Restgeld die Schulden der Verstorbenen geregelt hat? Eine Erbhöhe kann doch wohl erst nach Abzug der Schulden ermittelt werden. Es heißt doch immer man erbt nicht nur Vermögen sondern auch die Schulden. Sie kann ja nicht nur ihre Ansprüche auf das Restgeld geltend machen und die Schulden ignorieren.

Wenn du schon Belege rausgibst, dann vergiss nicht die Mahnungen dazu zulegen und auf die Erstattung zu bestehen.

Gibt es noch mehr Gläubiger?

@Realisti

Nein mehr Schulden sind nicht da.Eigentlich hätte ich auch ausschlagen müssen,aber ich wollte das Gesicht meiner Eltern wahren,und hab die Schulden auf mich genommen,oder nehme sie.Meine Geschwister haben mir bei der Räumung dann geholfen.

Ich möchte Ihnen auch ganz doll danken,daß sie mir so gut meine Fragen beantworten konnten.

@BeaSteinfurt

und wenn sie dann mit drauf steht als Miterbe habe ich Angst das ich das Geld nur mit Unterschrift von ihr bekomme.

Das ist auch so: Mit Auschlagung ging das Erbrecht automatisch auf das Kind des Ausschlagenden über und ihr bildet eine Erbengemeinschaft, so er denn nach Nachlassprüfung nicht auch ausschlüge, die nur einvernehmlich übereinstimmend über den Nachlass verfügen darf.

Insofern verstehe ich dein Zögern nicht, ihm die Auskünfte zu erteilen und als Erben in alle vorhandenen Unterlagen Einblick nehmen zu lassen, um den Nachlass abzuwickeln :-).

Dazu ist er gesetzl. berechtigt, minderjährig, eben über seine Mutter, die dessen Vermögenssorge innehat. Noch einmal: Er ist Erbe wie du und hat dieselben Rechte :-O

Blödsinn: "Der Erbschaftsbesitzer [h.: Fragesteller] ist verpflichtet, dem Erben [h.: Betreuer des Urenkels]  über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen." bestimmt § 2027 I BGB nun hinlänglich.

Würde man deinen rechtsirrigen Rat folgen, dürfte der Berechtigte kostenpflichtigen Stufenklage erheben - übernimmst du dafür die Kosten?