hallo Darf man auf dem Boden liegende Fichtenzapfen trocknen und verkaufen?

4 Antworten

ich möchte sie ja nicht stehlen. Es wär ja mit Erlaubnis.Ich möchte sie als Deko im Geschäft verkaufen aber mir wurde gesagt das das verboten ist wegen dem Samen. Laut Vermehrungsgutgesetz ist es verboten für einen gewerblichen Zweck zu sammeln. aber dieses Gesetz bezieht sich nur auf direktes ernten vom Baum und nicht auf getrocknete ohne Samen. Ich finde nirgends eine direkte antwort

Ja, das darf man, solange es einen gewissen Umfang nicht übersteigt. Es ist rechtlich ähnlich geregelt wie das Sammeln nicht geschützter Pilze. Solange Du nur kleine Mengen sammelst, kann Dir das weder der private Eigentümer des Waldes noch die Forstverwaltung in einem staatlichen oder kommunalen Wald .verbieten.

Wenn Du allerdings größere Mengen sammeln möchtest, dann solltest Du vorher den Eigentümer des Waldes oder - bei Wäldern im Eigentum der Kommunen, des Landes oder des Bundes - den zuständigen Förster um Erlaubnis fragen. Solange Du nicht die Zapfen tonnenweise sammeln möchtest, solange wird man Dir dies auch nicht verbieten.   

Also dann hätte ich auch beim Verkauf keine rechtlichen Probleme meinst du

@corilein85

Normalerweise ist das Sammeln von Waldfrüchten nur für den Eigenbedarf erlaubt. Sammeln zum Zwecke der gewerblichen Vermarktung ist eigentlich nicht erlaubt, aber wenn es sich nur um kleine Mengen handelt, wird wohl kaum mit juristischen Sanktionen zu rechnen sein. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann frage doch den Eigentümer des Waldes um Erlaubnis.

ja warum denn nicht 

In der Regel sind diese Fichten Eigentum des Bundeslandes. Das Einsammeln an sich erfüllt  daher den Tatbestand des Diebstahls. Der Verkauf gestohlener Sachen ist ebenso eine Straftat, im StGB unter Hehlerei zu finden.

Wieso des Bundeslandes..?  Meiste Wald ist privat

@calsea

Auch wenn Privat, nimmste weg ist Klauen ja

@dunno1320

Ganz so einfach ist das nicht. Wer Waldfrüchte (Pilze, Beeren oder auch Zapfen) in ortsüblichen Mengeln sammelt, auch wenn ihm der Wald nicht gehört, begeht kein Diebstahl. Vgl. die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer.