Hallo, bei 2 1/2 Jahren Freiheitsstrafe, davon 4 Monate U-Haft, wären zwei Jahre auf Bewährung möglich?

4 Antworten

das wird dir hier keiner sagen können. kommt auf vorstrafe ,richter, gute führung etc an.

Okay Trotzdem danke

Laut meinen Kenntnissen müssen mindestens 2/3 der Haftstrafe verbüsst werden, bevor man wieder zur Bewährung auf freien Fuss kommen kann. Die U-Haft wird angerechnet. Dann müsstest Du noch etwa 17-18 Monate einsitzen, bevor eine vorzeitige Entlassung geprüft werden könnte.

Nein,denn im Urteil ist mehr als volle 2 Jahre Freiheitsstrafe ergangen.Die U-Haft ist regelmäßig anzurechnen,so das mit einem Urteil ,unter Anrechnung der U-Haft deutlich zum Ausdruck kommen soll,das eine Bewährung nicht in Betracht kommt und kommen kann.Es gibt Grundsatzentscheidungen,das eine mehr als zweijährige Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.Dein Anwalt könnte versuchen,im Instanzenweg ein anderes Urteil für Dich zu erreichen.Es gibt einen Gnadenantrag (selten angewendet)und auch festzustellen,das die Haft,bei besonderen Umständen,nicht notwendig wäre,du doppelt bestraft bist,z.B.weil Dir jemand die Beute aus dem Bankraub abgenommen hat und Du auf der Flucht ein Bein verloren hast.(Theorie).Wenn Du Dich sehr gut führst könntest Du mit 15 Monaten Haft wegkommen und vorzeitig aus der Haft auf Bewährung / Bewährungsauflagen entlassen werden.Liebe Grüße.

Ich kann Dir lediglich sagen, dass die U-Haft auf die Haftstrafe angerechnet wird. Wie kommst Du jetzt auf "restlichen zwei Monate"? Laut Adam Riese beträgt die Restzeit 2 Jahre und 2 Monate. Bei guter Führung kann es sein, dass Du früher raus kommst. Wir wissen doch gar nicht, um was es geht und ob Du dem Richter nochmal vorgeführt wirst. lg Lilo

Du hattest doch bestimmt einen Verteidiger und wenn es nur ein Pflichtverteidiger war. Den musst Du das fragen, nicht uns.

@LiselotteHerz

Es geht ja nicht um mich . Sondern um meinen Mann

@LiselotteHerz

Er mißtraut seinem Pflichverteidiger,na und ?