Zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen, dies habe ich dem Arbeitsamt gemeldet, hätte ich dies auch dem Finanzamt melden müssen, hinsichtlich der Steuererklärung?
Es ist alles etwas komplizierter. Ich habe seit Juli 2014 in Frankreich gearbeitet und weiterhin Arbeitslosengeld aus Deutschland bis November 2014 bezogen. Durch meine Meldung habe ich bereits die zu Unrecht erhaltenen Leistungen ans Arbeitsamt zurückgezahlt und habe nun heute, im Jahr 2017 ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten "Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2016" mit Meldung an die Finanzverwaltung, Saldo -4.710.00 EUR.
Lebe auch offiziell seit Juli 2014 in Frankreich.
Muss ich noch Nachzahlungen vom Finanzamt fürchten? Denn in der Steuererklärung 2014 war die Arbeitslosenzeit Juli bis November 2014 mit berücksichtigt worden.
Daher meine Frage ob ich mich auch beim Finanzamt hätte melden sollen, denn die Steuererklärung 2014 ist ja längst gemacht worden.
Danke.
3 Antworten

Wenn die aktuelle Steuererklärung noch zu machen ist, dann ist ja Grundlage der entsprechende Bescheid vom Amt. Liegt der Steuerbescheid noch vor evt. mal die Steuererklärung mit den neuen Zahlen durchrechnen, ob sich was ändert. Wenn ja, dann würde ich das dem FA formlos mitteilen (Änderung der Besteuerungsgrundlage für Jahr 20xx.). Die entscheiden dann schon richtig

Hallo. Das ist alles etwas komplizierter. Ich habe 2014 in Frankreich gearbeitet und weiterhin Arbeitslosengeld aus Deutschland bezogen. Durch meine Meldung habe ich bereits die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückgezahlt und habe nun heute, im Jahr 2017 ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten "Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2016" mit Meldung an die Finanzverwaltung, Saldo -4.710.00 EUR.
Daher meine Frage ob ich mich auch beim Finanzamt hätte melden sollen. Denn die Steuererklärung 2014 ist ja längst gemacht worden.
Danke.

Nein, denn das AA wird den überzahlten Betrag zurückfordern.

Ich würde meinen, daß 2014 erledigt ist, sicher hat das Arbeitsamt dem Finanzamt bereits Mitteilung gemacht. Notfalls könntest Du ja auch beim Arbeitsamt nachfragen.

Nein, das Arbeitsamt ist richtig!

Bitte eine Nachfrage: Dies alles war im Jahr 2014 und bei der Steuererklärung 2014 ist die Arbeitslosenzeit auch berücksichtigt worden, daher meine Frage ob nicht auch ans Finanzamt hätte gemeldet werden müssen? Danke.
Bitte eine Nachfrage: Dies alles war im Jahr 2014 und bei der Steuererklärung 2014 ist die Arbeitslosenzeit auch berücksichtigt worden, daher meine Frage ob nicht auch ans Finanzamt hätte gemeldet werden müssen? Danke.