Hallo, wie lange kann ein Mieter zuviel bezahlte Nebenkosten zurück verlangen?

7 Antworten

Wenn der zuviel bezahlt hat, sollte man als Vermieter diese von alleine zurückzahlen und nicht hoffen, dass der Mieter das nicht merkt.......

Zum einen wird der Mieter jetzt nichts davon wissen. Aber fairerweise solltest du als Vermieter den Mieter ansprechen und ihm das zu viel gezahlte Geld zurueckzahlen. Es ist schliesslich Geld, was du bekommen hast und was dir nicht zusteht.

Das noch mehrere Jahre.<

Anscheinend ist hier schon eine größere Summe aufgelaufen? Hilft nichts, als Vermieter sollten Sie dem Mieter das zuviel gezahlte zurückerstatten. Schließlich haben Sie es von Ihm ja auch freiwillig bekommen.

Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist allerdings zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.

Hier konnte er aber davon ausgehen das die Abrechnung korrekt ist? Daher besteht für den Mieter eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend der Frist mit Zustellung der Abrechnung.

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Gemäß § 812 BGB steht dem Mieter wegen ungerechtfertigter Bereicherung die Herausgabe des Differenzbetrages zu. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist ab Bekanntwerden der Fehlerhaftigkeit der Abrechnungen.

Sofort nachdem man den Fehler erkannt hat, sollte man den Verursacher darauf hinweisen und sein Geld zurückfordern; ist ja auch eine schlechte Geldanlage.

Sonst gelten die üblichen Verjährungsfristen.