Wie lange darf sich ein Erbverwalter Zeit lassen, das Erbe auszuzahlen, wenn im Testament keine Frist steht?

2 Antworten

Erben sind alle volljaehrig . Ob testermrmtvollstrecker oder Erbverwalter das ist glaube ich das selbe. Der Herr wurde vom Verstorbenen im Testerment als Erbverwalter ernannt und ist der Meinung das er bestimmen kann wann er das Erbe aufteilt weil keine Frist im Testerment steht. Er hat erst dieses Jahr im April auf Mahnung des Finanzamt die Erbschaftsteuer eingereicht obwohl mein Onkel schon im März 2013 verstorben ist. Und selbst wenn in Steuer berechnet ist will er selbst entscheiden wann er auszahlt. 

Tatsächlich kann und muss der Testamentsvollstrecker erst dann Erbe auskehren, wenn der Reinnachlass ermittelt wurde.

2 Jahre sollten nun ausreichen, um alle Nachlassforderungen dafür ermittelt zu haben es sei denn, es steht Gläubigereinrede aus oder er vermutet weitere unbekannte Erben bzw. Pflichtteilsberechtigte, gar ausslandsansässige, die bekanntermaßen drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls ihre Ansprüche durchaus noch anmelden dürfen. Oder es wären Testamentsanfechtungen, Stufenklagen oder Klagen auf Erbunwürdigkeit anhängig.

Bis dahin kann man aber einen Vorschusss auf sein zu erwartende Erbe mal nachdrücklich beanspruchen :-)

G imager761