Hallo, Muss ich auf die Bitte um Rückruf eines Inkasso Unternehmens, das mir 1ct überwiesen hat, reagieren?

8 Antworten

Nein wenn du nichts bestellt hast und die Forderung unbegründet ist nein

Nein.

Freue dich über das 1-Cent-Geschenk. Bedanken musst du dich nicht dafür. Und wie hier schon steht: Nicht anrufen.

Allerdings würde ich nun zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten. Da scheint ja einer bei der Bestellung absichtlich ein falsches Konto angegeben zu haben. Und nun, da sich ein Inkasso meldet per Überweisung, scheint das Überhand zu nehmen.

Der Gläubiger und das Inkasso müssen sich mit dem Betrüger auseinandersetzen, denn der hat bestellt und nicht du. Du brauchst solange nicht reagieren, wie keine Briefpost kommt. Danach einmalig zurückweise, damit es nicht zum Schufa-Eintrag kommen kann und dann schweigen, es sei denn man erhält Post von einem Gericht.

LOL - Nein

Du hättest ohnehin nur einen Inkasso Call Agent am telefon welcher Dich "bearbeitet"

Schreib dem Inkassoladen eine mail

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Natürlich nicht. Grundsätzlich ruft man NIE bei Inkassobüros an. 

Die scheinen deine Adresse nicht zu haben. Daher würde ich erst mal gar nichts unternehmen. Da du der Forderung widersprochen hast, ist die Einschaltung des Inkassos im Grunde schon rechtswidrig.