Hallo mir wurde der Führerschein zum zweiten Mal wegen Alkohol am Steuer entzogen dazwischen liegen 15 Jahre gelte ich als Wiederholungstäter?

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Wichtig ist, wann die 10-jährige Tilgungsfrist zu laufen beginnt. Gem. § 29 Abs. 5 StVG beginnt diese erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre.

Folglich wird der Eintrag erst nach 15 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht.

Die Gesetzeslage hat sich in diesem Punkt am 01.01.1999 geändert. Davor gab es die o.g. 5 Jahre nicht. Auch bestand damals die Möglichkeit, dass der Eintrag bereits nach 5 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht wurde. In der Führerscheinakte sind die Taten aber 10 Jahre gespeichert und verwertbar. Bei solchen Altfällen wäre es theoretisch möglich, dass die Tat nach 10 Jahren weder im Verkehrszentralregister, noch in der Führerscheinakte mehr gespeichert ist und somit bereits nach 10 Jahren keine MPU mehr angeordnet wird. Ist in der Führerscheinakte der Eintrag noch vorhanden, kommt die o.g. 5-Jahresfrist wieder hinzu, wonach dann erst wieder nach 15 Jahren ohne MPU eine Fahrerlaubnis erteilt wird.

http://www.juraforum.de/forum/t/verjaehrung-fuehrerscheinentzug.292088/

Zunächst muss ich mal die Moralkeule schwingen. Was gibt es nicht daran zu kapieren, dass man besoffen kein Auto fährt. Das Problem ist nicht, dass du betrunken einen Unfall baust, sondern, dass du in diesem Zustand eine Gefahr für andere bist. Zieh nicht unschuldige dritte mit ins Boot, nur weil du zu faul zum laufen bist, oder dir keinen Plan gemacht hast wie du sonst nach Hause kommst.

Bei Wiederholungstätern, bin ich persönlich der Meinung, dass der Führerschein dann nicht mehr neu erteilt werden darf. Der Führerschein also entzogen wird, dauerhaft.

Aber zur Frage. Eine MPU ist bei Wiederholungstäter immer an der Tagesordnung. Zudem wird das Fahrverbot auf 3 Monate mindestens festgesetz.

Studien zeigen zudem, das ein drittel der Leute die MPU nicht sofort bestehen.

Wohne auf Bauernhof kilometerweit keine anderen Häuser es war ne Feier und ich habe den Wagen nur 5meter gefahren um vor der hofeinfahrt auf Grünstreifen umzuparken , um den Wagen vor den betrunkenen Gästen auf der laufenden Feier in Sicherheit zu wissen , da hat irgendeiner schon beim einsteigen die Polizei geholt weil er dachte das ich wegfahren wollte , der Wagen stand schon und kein Schlüssel mehr drinn dann kamen die und ich saß noch drin hab 6Monate Entzug und 1100€ Strafe bek vor 15 Jahren hatte ich schonmal weg und Mpu gemacht nach einer Fahrt nach der Disko was natürlich total bescheuert war dachte mir würde so etwas nie wider vorkommen hatte 2007 neu und seit dem nie wieder auch nur ein Ticket wegen zu schnell oder sonst was . Hatte gehofft das es verjährt ist und nicht mit einbezogen würde in diese jetzt saublöde Situation  

Das Problem bei Alkoholkranken ist dass sie IMMER eine Ausrede haben. Und sie sind NIE selbst Schuld.

Ich trinke in der Woche garnicht nichtmal 1bier wenn dann nur alle 2monate mal auf einer Feier und schuld hat natürlich jeder der mit Alkohol sich ans Steuer setzt ich habe es 2mal gemacht von 2000-2016 denke nicht das ich ein Alki bin höchstens Saudoof und verantwortungslos an den beiden Tagen und sonst nicht obwohl das allerdings 2 mal Zuviel war habe ernsthaft zweimal betrunken ans Steuer gesetzt und beide Male erwischt und nicht dauernd und nur 2 mal Pech gehabt ob es glaubhaft ist oder nicht habe vielleicht mal gefahren nach 1 Bier und n Alster aber bestimmt nicht betrunken

Ja, das wird Dir zum Verhängnis. Bei der MPU (die dann mit absoluter Sicherheit angeordnet wird), werden die Maßstäbe dann noch strenger angelegt, im schlimmsten Fall spricht Dir die Behörde die "charakterliche Eignung" zum Führen eine Kraftfahrzeuges ab, dann kannst Du nur auf dem Klageweg eine MPU erzwingen.

Eine Verjährung gibt es nicht, allerdings bleibt der Führerscheinentzug (und der Grund dafür) in den "Akten"...

Zuerst solltest du deine Alkkholsucht eingestehen und dagegen angehen. Vorher wäre es verantwortungslos wieder zu fahren. Muß erst jemand zu Schaden kommen?