Hallo mir weiterhelfen? Bekomme seit 2013 eine BG-Rente und muss die Krankenkassenbeiträge kompĺett alleine zahlen ,ist das so Richtig? ?

5 Antworten

Hallo Diego772,

Sie schreiben:

mir weiterhelfen? Bekomme seit 2013 eine BG-Rente und muss die Krankenkassenbeiträge kompĺett alleine zahlen ,ist das so Richtig? ?

Antwort:

Ihr Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse, lassen Sie sich dort gründlich beraten!

Im Zweifelsfall Rechtsbeistand wie z.B. den VDK hinzuziehen!

Ihr persönlicher Status entscheidet darüber, was und wieviel Sie bezahlen müßen!

http://www.unfallrente.net/unfallrente-krankenversicherung.html

Auszug:

Unfallrente Krankenkassenbeitrag

Seit 1. Januar 2009 - die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits zum 1. April 2007 eingeführt - besteht in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Personen mit hiesigem Wohnsitz müssen sich gegen Krankheitskosten versichern. Die Krankenversicherungspflicht gilt somit auch für Bezieher einer privaten oder gesetzlichen Unfallrente in Deutschland.

Die Versicherungspflicht in der GKV ergibt sich insbesondere für alle Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. In bestimmten Fällen (nach § 8 SGB V bzw. § 4 KVLG 1989) kann man sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, dann ist ein Eintritt in die PKV möglich.

Wer keiner Versicherungspflicht in der GKV unterliegt (also versicherungsfrei ist), kann sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Für die Prüfung der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wird die Unfallrente nicht als ausschließender Tatbestand gesehen. Man kann also mit einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung in der Familienversicherung bleiben.

Bei der Berechnung für die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der man sich privat krankenversichern kann (bzw. sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann), wird die Unfallrente nicht berücksichtigt, da sie kein Arbeitsentgelt darstellt.

Krankenkassenbeitrag: Sind Unfallrenten in der Krankenversicherung beitragspflichtig? Pflichtversicherte in der GKV

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Unfallrenten – egal ob gesetzlich oder privat - sind allgemein nicht beitragspflichtig.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Anders ist es bei freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Nach der Rechtsprechung wird die Unfallrente (privat und gesetzlich) bei der Festsetzung der Beiträge als beitragspflichtiges Einkommen grundsätzlich mit berücksichtigt. Denn auch die Unfallrente bei freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse stellt eine Einnahme dar, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann, und ist mit dem Zahlbetrag ohne Anrechnung eines Freibetrags beitragspflichtig.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung sind Unfallrenten, unabhängig davon ob gesetzlich oder privat, nicht beitragsrelevant. Der Krankenversicherungsbeitrag bemisst sich hier nämlich anhand der persönlichen Risikoeinschätzung und dem Tarif. Eine Abhängigkeit vom persönlichen Einkommen gibt es in der PKV nicht (einkommensunabhängige Beiträge)!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, das ist so.

Welche Art der Krankenversicherung hast du denn?

Nur wenn du freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bist, musst du den vollen Beitragssatz zahlen.

Als Pflichtmitglied bist du über deinen Arbeitgeber versichert und zahlst nur deinen Anteil

Bei frw Versicherte gibt es einen Beitragszuschuss...

@turnmami

Aber nicht zur BG-Rente

Ja das ist richtig. Im Endeffekt liegt es wahrscheinlich daran das du in deinem Leben lange Zeit privat versichert warst. Der Staat sagt dann das du keine Vorteile daraus haben sollst das du das System nicht dauerhaft unterstützt hast.