Hallo, mein Haus wurde zwangsversteigert - Was darf ich mitnehmen?

2 Antworten

Ich habe noch nie davon gehört, daß ein Haus inkl. Inventar versteigert wird. Üblicherweise richten sich Immobilienversteigerungen nach den Bestimmungen des ZVG und der einschlägigen Regelungen des BGB und der GBO. In Deinem Fall kannst Du nachschlagen in den §§ 94 und 96 BGB. Als Faustregel kannst Du Dir merken, daß Du in diesem Fall alles mitnehmen kannst, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Das ist in Deinem konkreten Beispiel der Kühl/Gefrierschrank und der Geschirrspüler, es sei denn, sie sind fest in eine Einbauküche eingebaut. Den Kaminofen kannst Du auch mitnehmen, wenn er nur durch das Rauchabzugsrohr an der Wand steckt und Du ihn wegtragen kannst, ohne daß die Wand kaputt geht. Einen richtigen gemauerten Kamin oder Kachelofen darfst Du natürlich nicht abbauen. Tja, bei der Sat-Anlage bin ich etwas am Zweifeln. Den Receiver, der ja nur in der Steckdose steckt, kannst Du mitnehmen, klar. Die Leitungen in der Wand kannst Du nicht mitnehmen, auch klar. Was mit der Schüssel auf dem Dach ist, mmmh. Das Finanzamt ist der Ansicht, daß Antennen (auch Schüsseln) zum Haus gehören, demzufolge nicht einfach abgeschraubt werden dürfen. Ich denke, das entspricht auch dem Sinn des § 97 BGB.

Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, will ich meine Aussage hinsichtlich des Kaminofens etwas präzisieren. Wenn es in dem Haus eine Zentralheizung gibt und der Ofen überwiegend eine Dekoration darstellt, allenfalls mal Sonntag nachmittag angefeuert wird, dann stimmt meine erste Aussage und Du kannst ihn mitnehmen. Wenn das Haus oder das betreffende Zimmer ausschließlich mit dem Ofen geheizt wird, dann muß er stehen bleiben.

Kommt drauf an. Versteigerung inclusive Inventar darfst Du nichts mitnehmen. Wenn nur das Haus versteigert wurde, gehört der Inhalt Dir!