Hallo liebe Leute, darf ein Energieversorger ohne die Zustimmung des Eigentümers (bin Mieter) den Stromzähler wechseln?

7 Antworten

"Als Mieter hast du da überhaupt nichts zu sagen."

Darum geht es ja nicht. Der Vermieter ist nicht erreichbar, weil in Urlaub, weshalb die Zustimmung fehlt.

Ja, der Netzbetreiber wechselt in un/regelmäßigen Abständen die Stromzähler aus. Ist sein Eigentum; er darf und muss das. Eine sichtbare Veränderung Bohrlöcher etc entstehen nicht, da der Zähler in genormten und vorhandenen Einbaurahmen befestigt ist. Seit einiger Zeit werden die herkömmlichen Zähler gegen digitale Zähler, teilweise sogar mit Smart-Funktion, ausgetauscht, was dem geänderten "Strommarkt" geschuldet ist.

Der Wechsel dient hauptsächliche der Kontrolle und Eichung des Laufwerks, da die auch einem natürlichen Verschleiß unterliegen. So sollen Messfehler möglichst ausgeschlossen werden.

ja denn der zähler ist sein eigentum,steht auch auf dem zähler.der wechselt nicht aus blödsinn sondern weil zähler der gesetzlichen eichpflicht unterliegen und in bestimmten abständen geprüft werden.du bekommst normal eine mitteilung mit zählerstand alt und anfangsstand vom neuen.bei unserem netzbetreiber sogar als foto mit der digicam,datum,uhrzeit alles

Der Brief kommt von den Stadtwerken. D.h. aber wenn die Änderungen (andere Bohrlöcher etc.) vornehmen, muss der Vermieter die tolerieren?

gibt keine bohrlöcher,seh dir mal den zähler an.der sitzt auf genormter zählertafel

Ja, das darf der Energieversorger! Als Mieter hast du da überhaupt nichts zu sagen.

Nicht der Versorger, sondern der Netzbetreiber wechselt aus. Das sind zwei komplett unterschiedliche Unternehmen. Auch wenn der Netzbetreiber oft ein Tochterunternehmen des Grundversorgers ist.