hallo leute,habe heute haftbefehl erhalten wegen nicht gezahlter raten.was passiert denn nun? danke

5 Antworten

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Gehen Sie bitte sofort zur Verbraucherberatung in Ihrer Stadt in die Schulnderberatung und Sie können Privatinsolvenz beantragen. Lassen Sie sich helfen und beraten und es ist kostenlos in der Verbraucherberatung und die ist auch besser als andere Beratungsstellen. Sie müssen es sofort aktiv anpacken, drauf zugehen, alle Schritte einleiten in die Richtung Privatinsolvenz. Sie können sich das Antragsformular auch schon mal selbst holen in der Rechtsantragsstelle in dem Amtsgericht in Ihrer Stadt. das fülllen Sie auch oder lassen sich auch bei helfen von der Verbraucherberatung und dann kann Ihnen bald Nichts mehr passieren. Sie können auch zu einem Anwalt gehen und der muss Sie auch über Beratungshilfe/PKH Prozeßkostenhilfe kostenlos vertreten. Diese Anträge bekommen Sie auch in der Rechtsantragsstelle.

vielen vielen dank nochmal für ihre hilfe.habe alles aufeinmal bezahlt.war auch bei einer Anwältin und die hat mir sehr geholfen!! also wie gesagt:nochmals vielen lieben Dank!! die sache ist damit vom tisch!! :-))))

@dariolino

Gerne geschehen. :) Dann brauchen Sie auch das Insoverfahren nicht. Ist ja noch besser. Aber Insoverfahren kann auch manchmal besser sein, wenn man sehr überschuldet ist durch Betrug durch jemand anderen wie bei mir früher und nicht mehr anders raus kommt.

Die können tatsächlich jederzeit vor deiner Tür stehen und dich mitnehmen, aber sie Fragen dich vorher ob du die ausstehende Summe bezahlen kannst. Mit deinem Sohn würden sie dich fragen ob du Verwandte oder Freunde hast die ihn nehmen können, ansonsten geht das Kind zum Kindernotdienst in Obhut fürs erste bist du wieder zuhause bist.

Da stellt sich zuerst die Gegenfrage, woraus resultieren diese Schulden?

Wenn es sich um die Rückführung einer einfachen Überzahlung handelt, ist die Staatsanwaltschaft normalerweise nicht involviert. Zivilrechtlich würde ein Haftbefehl lediglich die Vorführung (ggf. auch nur Ladung/Aufforderung) zur eidesstattlichen Versicherung mit sich bringen.

Wenn es sich um den Ausgleich einer Leistungserschleichung handelt, deshalb ein Urteil erging, ggf. Aussetzung einer Haftstrafe mit der Auflage, das Geld zurück zu erstatten, sieht das deutlich anders aus. Dann kann ein Haftbefehl mit dem Bewährungswiderruf verbunden sein - aus einer solchen Lage ist eigentlich nur mit der vollständigen Zahlung wieder raus zu kommen. Allein erziehende (vor allem Mütter) können ggf. das Kind mitnehmen.

Ich weiß sicher von einem Fall, wo ein Vater (Nachbar), der allein mit dem 2-jährigem Kind war, aus der Wohnung sofort verhaftet wurde. Lediglich auf Grund eines Bewährungswiderrufs wegen nicht gezahlter Raten. Die Gelegenheit, anzurufen und dafür zu sorgen, dass das Kind betreut wird, erhielt er erst in der JVA - nach Stunden. Das ist allerdings recht lange her und sicher eher die Ausnahme.

Normal würden die dich einfach mitnehmen und dem Haftrichter vorführen, wenn er Zeit für dich hat. Einzig die Bezahlung der vollen Schuld kann das verhindern. Wenn das Kind absolut nich anderweitig betreut werden kann, werden die sich wohl erstmal um eine Unterkunft kümmern müssen.

Ob du noch einen Widerspruch einlegen kannst, weiß ich nicht. Hoffe ich aber doch schon für dich.

das kann passieren...wenn du irgendeine möglichkeit hast die volle summe aufzutreiben,mach das besser :-s