Vermieter ignoriert meine Anrufe zur Instandsetzung der Dusche. Wie kann ich vorgehen?
ich wohne in einer Dachgeschossmietwohnung und habe ein Problem mit meinem Badezimmer das Bedeuted es tropft jedesmal bei dem unter mir immer wenn ich die dusche anmache und jetzt wollte ich dem vermieter bescheid sagen aber er nimmt einfach nicht ab er ignoriert meine anrufe seit tagen. der nachbar von unten hatt den vermieter schonl erreichen können und er meinte das es für ihn zu teuer sei das zu bezahlen und ich soll einfach nicht duschen ????? das geht doch so nicht oder??? ich arbeite leider zurzeit nicht und kann leider deswegen zu keinem rechtsanwalt gehn ich weiss jetzt nicht was ich tun soll gibts da noch andere möglichkeiten??? bin total am verzweifeln bitte hilft mir wie ich dieses problem so schnell wie möglich aus der welt schaffen kann damit ich und meine frau endlich wieder duschen können !!! ich danke euch sehr für die antworten LG GIANNI
7 Antworten
Einschreibebrief mit Rückschein.
Teil dem Vermieter in dem Einschreiben die gegebenen Umstände mit und, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Setzt ihm eine Frist von einer Woche, derer er sich der Sache annehmen soll. Andernfalls beauftragst du Handwerker mit der Arbeit. Im Ggegenzug setzt du für die entstandenen Handwerker Kosten die Miete aus.
Bloß nicht selbst einen Handwerker dafür beauftragen. Das ist keine Kleinreparatur, sondern u. U. eine große Sache. Den Handwerker musst Du erst einmal bezahlen und wenn es dumm läuft bleibst Du am Ende auf den Kosten sitzen.
Bloß nicht mit Rückschein, denn wenn der Postbote den Vermieter nicht antrifft und der Vermieter dann den Brief nie abholt, nützt das nichts. Einwurfeinschreiben ist viel besser (und deutlich günstiger).
Einwurfeinschreiben wird von Anwälten empfohlen und ist billiger.
Problem mit den Tropfen MUSS der Vermieter beheben. Du kannst erst mal dem Vermieter (auch schriftlich) abmahnen, das Problem zu beheben. Schreibe bzw. sage ihm, dass wenn es nicht gerichtet wird, Du einen Handwerker kommen lässt und die Rechnung an ihn schickst. Du kannst auch erst mal die Miete kürzen, wenn das Problem nicht bald behoben wird und dies natürlich auch dem Vermieter mitteilen. Du hast die Wohnung mit funktionierender Dusche gemietet und deshalb hast du ein Recht auf eine ganze und nicht tropfende Dusche Es gibt auch Mieterschutzbund, der in so einem Fall hilft. Als 1. Hilfe kaufe Silikon im Baumarkt und mach die Fugen rund um das Duschbecken neu.
das problem ist da war schonmal jemand da. sorry das ich vergessen habe zu erwähnen... und die konnten dann kein neues rohr dranmachen weil die badewanne verostet ist da wo der durchfluss ist und das ist offen und silikon bringt da nichts
Dringend den vermieter kontaktieren (per Einschreiben mit Rückschein9 und drohen mit dem, was ich oben geschrieben habe
Drohen musst Du nicht. Dringend bitten reicht auch.
Informiere den Vermieter schriftlich (das ist auf Papier geschrieben oder gedruckt) über den Mangel und schicke ihm das per Einwurfeinschreiben.
Was das ist erklärt man Dir bei der Post.
In dem Schreiben forderst Du den Vermieter auf den Mangel bis zum 20.12.2015 , meinetwegen, zu beheben. Gleichzeitig androhen die Miete zu mindern wenn er dem nicht nachkommt.
Besser noch den Mangel selbst beheben zu lassen und die Kosten mit der nächsten Miete zu verrechnen.
und jetzt wollte ich dem vermieter bescheid sagen aber er nimmt einfach nicht ab er ignoriert meine anrufe seit tagen.
Nicht telefonisch sondern so:
Mangel
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitigerreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht einMangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder dieMietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.
Was habt ihr dann an Einkommen, wenn ich fragen darf?
da der Vermieter noch gar nicht weiß, was es ist, kann er auch nicht behaupten, daß es zu teuer wird.
Wenn ihr nicht duschen könnt ist das möglicherweise ein Grund die Miete zu mindern?
Weise den Vermieter per Einschreiben darauf hin, er hat sich darum zu kümmern.
eine Möglichkeit wäre ein Mieter Bund, der ist billiger als ein Rechtsanwalt, oder eine Verbraucher Zentrale.
Hat deine Frau ein Einkommen?
Es gibt beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung, die man in Anspruch nehmen kann in deinem Fall!
nein leider haben wir zurzeit kein einkommen beide bekommen arbeitslosengeld. da waren schonmal handwerker und haben sich das angeschaut nur und kein neues rohr drangemacht weil die meinten die dusche rostet am abfluss und da kann man nichts dranschrauben und das eine komplette neue badewanne da rein muss sorry das ich es nciht sofort erwähnt habe habe es vergessen.danke ihnen für ihre antwort.
Gern geschehen!
also dann fragt mal beim Mieter Bund, wie viel der Mitgliedsbeitrag ist, oder versucht es bei den beiden anderen, bzw. noch den Vermieter anschreiben !
Wie ist es wenn ich das dem Jobcenter melde. würde ich eventuell damit auch was erreichen? Gruß und danke
Damit kenne ich mich leider nicht aus, kann es mir aber fast nicht vorstellen?
Probiers einfach.
was meinen sie können sie mir das detailierter sagen? danke