Hallo Leute , Ich brauch ganz dringend eure Hilfe.. Ich habe gestern einen Brief vom Gericht bekommen. Dort steht drin das ich 20 € überweisen soll für einen?

3 Antworten

Dich mit dem Gericht in Verbindung setzen, am besten, persönlich dort vorsprechen.

Wie soll ich das denn machen wenn ich arbeiten muss? Meine Ausbildung findet auch fast ausschliesslich in einer anderen Stadt statt. 

@hithull

WEnn es wichtige Dinge zu tun gibt, kann man sich auch mal spontan freinehmen.

Bei der Polizei bezahlen

lol

Hallo hithull,

fangen wir mal ganz von vorne an: der Erlass eines Haftbefehls (§802 g Abs. 1 ZPO) erfolgt auf Antrag des Gläubigers, falls der Schuldner einer vorangegangen Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802 c und 802 f ZPO) nicht nachgekommen ist oder die Abgabe verweigert hat. Die 20,00 sind eine Standardgebühr für den Erlass, die der Gesamtforderung hinzugerechnet werden, jedoch nicht vom Gläubiger, sondern vom Gericht erhoben werden.

Falls Du die Ladung des Gerichtsvollziehers zur VAK- Abgabe noch hast, dann findest Du darauf eine Zahlungsaufforderung, bis wann Du welchen Betrag auf das Konto des GV einzuzahlen hast, damit Du zum VAK- Termin nicht erscheinen mußt (womit auch der Antrag auf Haftbefehl hinfällig wäre).

Kannst Du das Schreiben nicht mehr auffinden, dann kannst Du Dich alternativ auch mit dem GV in Verbindung setzen und ihn bitten, Dir die aktuelle Gesamtforderung mitzuteilen, welche Du zu überweisen hast. Mit Eingang der Überweisung beim GV wäre auch in diesem Fall die Angelegenheit für Dich erledigt.

Verabsäumst Du die vorgenannten Lösungen, dann taucht irgendwann der GV bei Dir auf (Wohnung, Arbeit usw.) und fordert Dich zur Abgabe der VAK auf. Der Haftbefehl an sich kommt dabei nur zum Vollzug, wenn Du Dich weigern solltest, die VAK abzugeben. Soweit wird es aber nicht kommen, da Dich der GV vor der Aufforderung  zur Abgabe der VAK fragen wird, ob Du die Gesamtforderung an Ort und Stelle begleichen kannst (§59 GVGA). Da Du hierzu, wie Du selber schreibst, in der Lage bist, wirst Du die Forderung inklusive der 20,00 Euro HB- Gebühr bezahlen und wiederum ist die Sache für Dich erledigt. Anschließend wird Dir der GV den quittierten Titel aushändigen (§757 ZPO).

Fazit: zur Verhaftung kommt es nur, wenn Du nach Aufforderung durch den GV weder die Gesamtforderung an Ort und Stelle begleichst oder Du alternativ die VAK- Abgabe verweigerst.

Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage zufriedenstellend beantworten.

Herzliche Grüße

itasca

Vielen Lieben Dank . Sie haben mir sehr geholfen und mir die Angst genommen:D

Mfg