Hallo, kann mein 19 jähriger Sohn Wohngeld beantragen,ob wohlich den Mietvertrag abgeschlossen habe?

6 Antworten

Nur der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum kann wohngeldberechtigte Person sein. Nachzulesen in § 3 des Wohngeldgesetzes.

Also nein, dein Sohn kann zwar Wohngeld beantragen, wird aber eine Ablehnung erhalten, weil er weder Mieter noch Eigentümer ist.

Er ist kein Mieter,obwohl er in der Wohnung wohnt? Ist er Wohnraumbesetzer?

@Familiemaus

Mieter ist nur derjenige, der Partner des bürgerlich-rechtlichen Mietvertrages ist. Es ist völlig normal, dass nicht alle Personen, die in der Wohnung leben, Mieter sind (weil sie beispielsweise erst nach dem Mietvertragsabschluss dazugekommen sind, durch Geburt, Heirat o. ä.). Das macht sie doch nicht zu "Wohnraumbesetzern". Du hast lustige Ideen.

Wer dort zusammen wohnt, wird auch zusammen als Haushalt angesehen.  Als Mutter und Sohn ist man definitiv keine Wohngemeinschaft. 

Das macht doch nix, wie man das sieht. Mein Sohn will nur als Wohngeldberechtigter einen Wohngeldantrag für sich selbst stellen.

@Familiemaus

Ihr könnt alles beantragen,  was ihr so wollt.  Das ist möglich.  Möglicherweise gibt es einen netten Bearbeiter,  der euch das erklärt. 

@Familiemaus

Er ist Azubi?  Wie kommt ihr dann auf Wohngeld?  

Du wohnst nicht in der Wohnung? Dann mach mit deinem Sohn einen Untermietvertrag in gleicher höhe wie der "echte" Mietvertrag. Damit kann er dann sein Wohngeld beantragen

Doch, ich wohne auch in derWohnung.

Dein Sohn kann nur Wohngeld bekommen für eine Wohnung, die er selbst gemietet hat und der Vertrag auf ihn läuft.

Kannst du mir bitte einen Link dazu geben?

@Akka2323

Da steht :
Die Frage zur Wohngeldberechtigung klärt der § 3 WoGG. Demnach können Mieter einen Mitzuschuss erhalten.

Er ist doch auch ein Mieter, oder nur der, der den Vertrag unterschrieben hat? Was ist dann aber er, rein rechtlich?

@Familiemaus

Nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat ist Mieter und zur Mietzahlung verpflichtet.

Der, der den Vertrag unterschrieben hat, ist der Mieter. Das bist Du, er nicht.

Er ist nur Dein Sohn, den Du unterstützt. Das ist nett von Dir, aber dafür gibt es kein Wohngeld.

ihr wohnt beide in der wohnung und du willst da versuchen das ihr wohngeld bekommt indem du einfach den angibst der am wenigstenm einkommen hat? das wird zum glück nicht funktionieren

Nein,so ist das nicht. Ich habe gerade soviel Einkommen, dass mir kein Wohngeld zusteht. Es geht hier auch ums Prinzip!

@Familiemaus

das prinzip ist as du hauptmieter bist und dir kein wohngeld zusteht. da funktioniert es dann nicht das der sohn da mal schnell sozialleistungen beantragen soll

@martinzuhause

Soll er nicht, möchte nur wissen ob das überhaupt möglich wäre,weil wir getrennte Kasse haben. Er hat eigenen Kühlschrank. Ich bin Veganer. Er bezahlt die Hälfte der Miete. Was ist, wenn ich mich weigere, einen Wohngeldantrag auszufüllen?

Hat der Hauptmieter soviel Macht über die anderen volljährigen Mieter?

@Familiemaus

das geht trotzdem nicht. verwandte in gerader linie stehen schon für sich ein.

@martinzuhause

Wir haben getrennte Kasse und er hat einen Anspruch auf Wohngeld.

@Familiemaus

das ändert aber nichts daran das ihr füreinander einsteht.

@martinzuhause

Wie meinst du das? Ich hab mein Geld und er seins.

Nur die Miete wird geteilt. Warum darf er keinen Wohngeldantrag stellen, wenn er einen Anspruch darauf hätte?

Ist er abhängig vom Hauptmieter, der den Mietvertrag abgeschlossen hat? Das kann doch nicht sein, daß jemand der leistungsberechtigt ist den Antrag dazu nicht stellen darf!?

@Familiemaus

weil er die wohnung nicht gemietet hat. mit dfer gleichen begündung könnte dann doch jeder für sein kind hartz4 beantragen. man macht halt getrennte kassen und das kind hat doch kaum einkommen.

@martinzuhause

Er ist aber volljährig! Natürlich wird mein Einkommen dabei berücksichtigt, es wird nix angerechnet, denn es ist gerade so im anrechnungsfreien Limit.

Es geht nur darum, ob er als Leistungsberechtigter die Leistung auch beantragen kann, ja oder nein.

@Familiemaus

aber du hast die wohnung gemietet.

@martinzuhause

Er darf also als Leistungsberechtigter den Antrag auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz nicht selbst stellen, obwohl er volljährig ist?

Dann fehlt diese Passage im Wohngeldgesetz!

Es gibt auch Wohngemeinschaften mit nur einem Hauptmieter, der im Mietvertrag steht.

@Familiemaus

wenn er eine eigenen wohnung hat darf er den antrag doch stellen

@Familiemaus

Es geht hier nicht ums Prinzip sondern um geplanten Betrug. Du suchst nach einem Weg, deiner Unterhaltspflicht zu entgehen.

@Familiemaus

Dein Sohn ist nicht Mieter der Wohnung. Du bist zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet und nicht nur der Hälfte. Was du intern mit deinem Sohn ausgehandelt hast, ist ganz allein deine Angelegenheit.

@Familiemaus

Nein, hat er nicht.

@Familiemaus

Wieso reitest du ständig darauf herum, dass dein Sohn Leistungsberechtiger ist. Leistungsberechtigt kann nur der Mieter der Wohnung sein, niemals sein Haushaltsmitglied.

Und das kann man auch sehr schön im Wohngeldgesetz nachlesen.

Im Übrigen wäre das Wohngeldgesetz auf ihn als - deiner Auffassung nach - alleinlebendem Auszubildenden ohnehin nicht auf ihn anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Also vergiss mal lieber deine Idee, dass der Staat für dich aufkommt. Du bist deinem in Ausbildung befindlichen Kind zum Unterhalt verpflichtet und nicht der Steuerzahler.

@martinzuhause

Der dann gemäß § 20 Abs. 2 WoGG abgelehnt würde.  ;-)