Hallo, kann man jemanden nach 7 Jahren noch anzeigen?

10 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass der Täter zur Tatzeit minderjährig war. Ferner sind die Strafantragsfristen abgelaufen und NULL öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben. Spar dir also den Weg zur Polizei.

Ja es ist möglich , ausdrucken und an die Polizei od Staatsanwaltschaft schicken. 

Diese prüft dann ob ein Verfahren einzuleiten ist und ob es ganz od teilweise verjährt ist od nicht .

Aber der die Täter müssen zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt gewesen sein ( Strafmündigkeit ).

Grundsätzlich schon, wenn der Grund der Anzeige aber inzwischen verjährt ist, macht das sicher keinen Sinn.

Anzeigen kannst Du jeden immer - nach dieser Zeit ist allerdings zum Einen die Frage, ob es noch verwertbare Beweise gibt und zum Anderen, ob die Straftat noch nicht verjährt ist. 

Aber prinzipiell ist das auch dann noch möglich, ja.

Aber wird es dann überhaupt noch verfolgt!?

@Nadja12345694

Wenn die Straftat noch nicht verjährt ist, schon.

@Willibergi

Also ich habe nochmal beschrieben um was es geht :Vor 7 Jahren wurde mein Facebook Profil gehackt , es wurde mehrere weitere Profile erstellt die gegen mich gehetzt haben . Es wurde meine Bilder verwendet Beleidigungen und Verleumdungen über mich verbreitet . Die Profile exestieren immernoch und ich habe immernoch keinen Zugriff auf mein Profil . Ich habe jetzt allerdings rausgefunden wer das damals war . Und ich will jetzt Strafanzeige stellen . Ist das noch möglich ? Das Ding ist ich habe Schonmal eine Anzeige erstellt .

@Nadja12345694

Wenn die Beleidigungen und Verleumdungen noch immer im Netz und lesbar sind, dann wäre es noch immer aktuell. Denn solltest du zur Polizei gehen und es dort darstellen.

Du kannst eine Sache nur einmal anzeigen.
Ist diese einmal eingestellt,dann kannst du nach 7 Jahren nichts mehr machen.

Aber es gibt immer Schlupflöcher.
Ein Anwalt sagt dir,ob es Sinn macht,oder ob es überhaupt noch möglich ist.

@Maramarlon

Ein Anwalt kostet.
Mit ihm könnte man evtl. Schadensersatzansprüche besprechen.

Aber da es sich hierbei um eine Straftat handelt, kann sie gleich zur Polizei gehen. Dort kann sie sich auch weiter informieren. Und der Staatsanwalt wird schon entscheiden ob er tätig wird oder nicht (und alles kostenlos).

Es kommt auf die Tat an.
Je schlimmer eine Tat, umso länger ist die Verjährungsfrist.