Hallo, kann ich ein Hagelschaden selbst reparieren und der Versicherung dann wieder alles repariert melden?

5 Antworten

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Das ist alles legal machbar.

Du lässt vom Gutachter der Versicherung ein Schadensgutachten anfertigen. Da erzählst du aber noch gar nichts davon, was du vorhast, sonst schätzt er gleich weniger. Sage nur, dass du es reparieren lassen möchtest, ob er dir eine Werkstatt empfehlen könne. Dann schätzt er die Preise, die eine normale Werkstatt nehmen würde. Du erhälst dann ein Gutachten und lässt dir die Summe auszahlen (ohne MWSt.).

Dann repariert dein Vater den Schaden und du meldest die Reparatur dem Gutachter zur Vorführung. Der bestätigt die Rep. und alles ist gut. Wenn er fragt, wer das gemacht hat, kannst du deinen Vater benennen (Freundschaftsdienst ohne Bezahlung). Ansonsten würde ich das nicht an die große Glocke hängen, auch wenn es erlaubt ist.

Du lässt vom Gutachter der Versicherung ein Schadensgutachten anfertigen.

Nein - denn dann darf er das Gutachten selbst zahlen.

Bei einem Kasko-Schaden entscheidet der Versicherer ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht - und nicht der Versicherungsnehmer.

Dann repariert dein Vater den Schaden und du meldest die Reparatur dem Gutachter zur Vorführung.

Auch dies ist nicht möglich. Es sei denn der VN würde auch diese Kosten für den Einsatz des Gutachters zahlen.

@Apolon

Verstehe ich nicht. Wenn die Versicherung einen Gutachter schickt, muss man doch nichts bezahlen, wäre mir jedenfalls neu. Kann natürlich auch sein, dass die den KVA einer Werkstatt akzeptieren und keinen Gutachter schicken. Irgenwoher will die Versicherung doch die Schadenssumme wissen.

Und wenn man die Reparatur anschließend dem Sachverständigen der Versicherung meldet oder gleich zu einer der Schadensstellen der Versicherung fährt, die wollen Geld dafür? Wärer mir genauso neu.

Hallo, kann ich ein Hagelschaden selbst reparieren und der Versicherung dann wieder alles repariert melden?

Du hast doch gar nicht die Fähigkeit dazu!

Ich will halt nur nicht riskieren das irgendwann wieder ein Hagelschaden entsteht und ich dann beim nächsten mal auf den Kosten sitzen bleibe.

Wenn bei dem nächsten Hagelschaden festgestellt wird, dass von dem ersten Hagelschaden noch Schäden vorhanden sind, werden nicht alle Kosten erstattet.

Dies kann ein Kfz-Sachverständiger leicht feststellen.

Außerdem werden Schäden ab einer Summe X, wenn Reparaturen selbst durchgeführt werden an das Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet:

http://www.gdv.de/his/

Nach erfolgreicher Reparatur rufst du den Gutachter an, der dir das dann bescheinigt. So bist du beim nächsten Schaden auf der sicheren Seite.

Du kannst das machen wie du willst. Du musst der Versicherung auch nichts vorlegen oder beweisen.

Und wenn wieder ein Hagelschaden entsteht? Der Wagen zählt dann ja nicht als repariert.

@Manuel1808

Das stimmt so nicht. Bei mir wurden vom Gutachter Fotos gemacht. Wenn jetzt ein neuer Hagelschaden auftretet würde, würde einfach abgeglichen Altschaden - Neuschaden

Ja, das geht. Du musst aber vorher die V kontaktieren und genau beschreiben was du da vor hast, denn so auf "Kohle machen" geht das nicht. Also alles mit Fotos dokumentieren, ein Besuch des Gutachters abwarten, nix vorher machen.