Hallo, ist es einem gemeinnützigen Verein erlaubt? jemanden der sich keinen Führerschein leisten kann über diesen bezahlen darf? und machen dan kann?

Du willst wissen, ob der Verein den Führerschein finanzieren darf?

Hallo, Genau! Vielleicht sollte ich das noch hinzufügen.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist sehr "grenzwertig". Einerseits: Niemand darf eine "unangemessene Vergütung" erhalten. Andererseits: Wenn der Transport von hilfsbedürftigen Personen zum Satzungszweck des Vereins gehört, dann benötigt der Verein dazu a) ein Auto und b) eine/n Fahrer/in mit Führerschein. Ich kann nichts besseres empfehlen, als diesen Fall vorher dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorzulegen.

Es kommt auf die Satzung des Vereins an, was steht denn dort zur Verwendung des Geldes des Vereins? In unserer Vereinssatzung steht, dass niemand einfach so Mittel des Vereines bekommen darf (außer Kostenersatz) und dass die vorhandenen Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke des Vereins eingesetzt werden dürfen. Bei uns dürfte man dem Mitglied also den Führerschein nicht bezahlen.

Vielleicht reicht es aus, wenn der Vereinvorstand die Mittel genehmigt.

Hallo, ein vielleicht hilft mir tatsächlich in der Art und Weise nicht. Wir möchten ja auch keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Aber möglich kann es sein.

Wie kann man denn “über jemanden“ einen Führerschein machen? Die Person muss zu einer Fahrschule, wie jeder andere in diesem Land auch.

Oder willst du wissen, ob der Verein einem Vereinsmitglied den Führerschein bezahlen darf?

Hallo,

danke für den Hinweis, habe es geändert.

Da meine ich zweiteres.