Hallo, ich ziehe um. Der Mietvertrag wird ab 12/16 gültig. Der Umzug ist bereits am 07/16. Reicht der Mietvertrag als Vermieterbescheinigung dem Meldeamt?
Mietfreiheit bis 12/16. Kann es da zu Schwierigkeiten beim Ummelden kommen, wenn der offizielle Mietbeginn erst 12/16 laut Vertrag ist?
Danke!!
3 Antworten
Da Dein Vermieter bei einer Anmeldung auch in der Pflicht steht würde ich es mit ihm besprechen.....
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietvertrag
Nein. Wann Mietbeginn ist spielt keine Rolle, da der Mietvertrag eh nicht für die Ummeldung nötig ist bzw. nicht ausreicht.
Zum ummelden brauchst Du eine Wohnungsgeberbescheinigung, die bei Einzug in eine Mietwohnung vom Vermieter auszustellen ist.
In der Regel wird diese Bescheinigung zeitgleich zur Wohnungsübergabe ausgestellt. In Deinem Fall also zum 01. Juli 2016.
Klar kann das Schwierigkeiten geben, wenn man sich wo melden möchte, wo man nicht wohnt.
Rockuser
20.03.2016, 21:21
@stegor
Wenn Du dort wohnst, musst Du dich dort anmelden.
Ich wohne dort ab 07/16. Doch die Miete wird erst ab 12/16 fällig.