Hallo ich habe eine Anzeige wegen Computer betrug und bin schon zweimal wegen Diebstahls vorbestraft mit was muss ich rechnen?

5 Antworten

aus dem verkehr ziehen ,zum wohl der allgemeinheit wäre gut !


Versuche es mal mit normaler Arbeit den Unterhalt zu bestreiten .


Derartige Fragen können nicht pauschal beantwortet werden.

Daher kann man allenfalls ein paar Worte zur Urteilsfindung sagen. Computerbetrug sieht gem. § 263a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Bei der Ermittlung des Strafmaßes wird zum einen die Höhe des Schadens berücksichtigt. Wenn dieser hier bei 300€ liegt, dann handelt es sich zwar nicht um einen erheblichen Schaden, jedoch auch in keinster Weise um einen geringen. Daneben guckt der Richter sich deine Vorstrafen an. Bei zwei Verurteilungen wegen Diebstahls bist du sogar einschlägig vorbestraft. Dies wird im besonderen Maß strafschärfend berücksichtigt.

Zu deinen Gunsten würden insbesondere ein Geständnis und der Versuch der Schadenswiedergutmachung berücksichtigt werden. Du solltest also unbedingt versuchen die 300€ zurück zu zahlen und dir diese Zahlung quittieren lassen.

Auch wenn es sich um deine dritte Verurteilung handelt wird, wirst du nach alldem in der Regel keine Freiheitsstrafe zu erwarten haben. Es wird stattdessen zu einer Geldstrafe kommen, die allerdings einiges höher sein wird als die letzte Geldstrafe. In jedem Fall sollte die Geldstrafe über 90 Tagessätzen liegen.

hängt vom ausmaß des betrugs ab. einfacher wäre es, wenn du ehrlich leben und arbeiten würdest, wie jeder andere auch.

Mattze1989 
Fragesteller
 17.01.2017, 23:20

Ja das stimmt ist ein schaden von 300€ 

Anonymus2102  17.01.2017, 23:22

du wirdt auf jeden fall diese 300€ bezahlen müssen. dazu kommt vermutlich eine höhere geldstrafe, da du vorbestraft bist. außerdem musst du die verhandlungskosten tragen. ob eine haftstrafe verhängt wird weiß ich nicht.

Du erwartest doch nicht, dass dir hier jemand sgen kann, was für eine Strafe du als Wiederholungstäter zu erwarten hast?

Das liegt im Ermessen des Gerichts

Mit einer hoffentlich ordentlichen Strafe, dass Du sowas nicht mehr machst.