Hallo, ich bin letztes Jahr umgezogen. Von A nach B, wo muss ich meine Steuererklärung abgeben, beim Finanzamt A oder B?
5 Antworten
Bei deinem aktuellen Wohnsitz also B
Wenn du deine Steuererklärungen bisher beim Finanzamt A abgegeben hast, solltest du zu nächst das Finanzamt A über deinen Umzug informieren. Das wird dann deine Akten an das Finanzamt B abgeben, wo du dann deine Steuererklärung einreichen wirst.
Das ist richtig. Ich arbeite beim Finanzamt und muss dazu feststellen, dass es in der Praxis besser funktioniert, wenn man dem "alten" Finanzamt einen Wohnsitzwechsel mitteilt.
Es ist immer das Finanzamt zuständig wo du aktuell wohnst.
Wenn du am 1.1. von A nach B ziehst und am 31.12. von B nach C, dann ist C zuständig.
Außer du hast eine Firma, aber davon gehe ich nicht aus.
Nun gut, ich habe eine Festanstellung 40Std. und bin freiberuflich tätig und habe dafür ein Gewerbe angemeldet. Was ändert sich dadurch?
Einkommensteuererklärung an das Finanzamt, welches für deinen Wohnsitz zuständig ist.
Gewerbe: wenn keine Gewerbeummeldung erfolgt ist, Abgabe einer gesonderten Feststellung an das Finanzamt, welches für die Gemeinde, wo das Gewerbe angemeldet ist, zuständig ist ...
Gewerbe und Freiberuflichkeit beißen sich. Es sei denn man hätte beides in zwei getrennten Bereichen abgesichert.
Für die gesonderte Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig ( falls sich der Sitz der Firma nicht an deinem Wohnort befindet).
beim für B zuständigen Finanzamt.
Am Wohnort, wo du am 31.12. gemeldet bist. Das vorherige Finanzamt musst du mit benennen. Über die Steuer-ID ist das aber problemlos.
Er kann aber auch bei B abgeben. Die fordern dann eine Akte bei A an.