Kann man mit 13 Jahren wegen Beleidigung angezeigt werden?

5 Antworten

Ab 7 Jahren tritt schon die beschränkte Deliktsfähigkeit ein. Das bedeutet, bei Einsichtfähigkeit zivilrechtlich für begangenen Schaden zu haften. Ab 14 Jahren ist man dann bedingt strafmündig. Von 14 bis 17 Jahren wird man als strafrechtlich verantwortlich angesehen und nach Jugendstrafrecht bestraft, wenn man fähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Wegen Beleidigung kann man angezeigt werden jedoch muss derjenige der dich Anzeigt dies beweisen können beispielsweise mit einem Zeuge, wenn er keinen Zeugen hat und du dich nicht dazu äußerst dann passiert auch nichts weil dann Aussage gegen Aussage steht.

Passieren tut dir erstmal nichts weil du 13 bist und somit noch nicht Strafmündig, das bist du erst mit 14

also kann ich nicht angezeigt werden ?? oder kann ich angezeigt werden aber nix ´´passiert´´

Eigentlich kann man dich nicht anzeigen, da du noch keine 14 bist, aber falls das doch der Fall sein sollte kann man nur deine Eltern/Erziehungsberechtigten mit einbeziehen, aber meistens kann man sowas auch ohne Anzeige klären, gerade auch weil du noch so jung bist.

Wen hast du denn so sehr beleidigt, wenn ich fragen darf?

1.erstmal ,danke für die antwort. 2. eigentlich mein freund den er hatt heute bei mir geschlafen (übbernachtung) und er meinte das er mein handy fraucht ... ich habs ihm gegeben. er beleidigte einen den ich kenne ... darauf hin meinte er das er mich anzeigen will -.-  er hatt in als hurenson beleidigt.

Solange dein freund nicht 18 ist kann er glaube schonmal garnichts machen in die Richtung. Und falls das gehen würde könntest du ihn vielleicht sogar deswegen anklagen, dass er Mist an deinem Handy gebaut hat. Da bin ich mir aber nicht sicher...

Außer Schimpfe von deinen Eltern rein gar nichts.

Du bist nicht strafmündig :)