Hallo!Ich arbeite im Monat 40-45 Std. Frage: Habe ich Urlaubsanspruch und wie hoch ist der?Danke

13 Antworten

jeder, der arbeitet hat anspruch auf urlaub.wie lange der ist hängt von deinem alter ab...-)

Heidilein 
Fragesteller
 13.05.2009, 15:06

also ich bin 32 Jahre wenn es auf das Alter ankommt.Muss mir mein Chef denn einen Arbeitsvertrag ausstellen bei einem Minijob?

Zu Beispiel bei 24 Urlaubstage = 24 ×8 Std. =192 Std. Bei 2080 Jahresarbeitsstunden ( 40 Std.) Woche. 192 Std. ÷2080 ×540 Jahresarbeitsstunden (45 Std. Pro Monat) =49,85 Std.Urlaub.

Guck in Deinen Arbeitsvertrag, da hat Dein Chef das für Dich aufgeschrieben!

Bei 40 - 45 Stunden im Monat liegst du vermutlich nicht über € 400,- im Monat und hast somit einen Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigte.

Grundsätzlich sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen gleichgestellt,haben also auch die gleichen gesetzlichen Ansprüche im Arbeitsrecht.

Das heißt also auch,das du einen Urlaubsanspruch hast der mindestens dem gesetzlichen von 24 Werktagen(vier Wochen) entspricht und entsprechend deiner Arbeitszeit anteilig berechnet wird.

Und:Der Arbeitgeber hat nach dem Nachweisgesetz dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Beleg über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen.Oder aber er muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen.

Teilzeitkräfte haben Urlaubsanspruch. Vor der Feststellung des Urlaubs muss jedoch der Urlaubsanspruch jeder einzelnen Teilzeitkraft berechnet werden. Grundsätzlich haben Teilzeitkräfte den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Vollzeitmitarbeiter, aber bloß anteilig.

Anteiliger Urlaubsanspruch: Wichtig: Auch Aushilfen haben einen Urlaubsanspruch!

Begründeter Urlaubsanspruch: Daher ist es zunächst wichtig den Urlaubsanspruch zu ermitteln, den eine entsprechende Vollzeitkraft hätte. Der Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus:

  1. dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BurlG),
  2. tarifvertraglichen Vorgaben,
  3. Betriebsvereinbarungen,
  4. Arbeitsverträgen,
  5. einzelnen Zusagen
  6. gesetzlichen Sonderregelungen.