Hallo ich ( M15) hab einen Brief wegen warenbetrug bekommen.?

2 Antworten

400 € ist keine geringwertige Summe, die aus dem Betrug ein Antragsdelikt machen würde. Von daher wäre eine Rücknahme der Anzeige sinnlos, das Verfahren würde weiterlaufen. 

Ihr könnt zur Vernehmung gehen und dort den Namen und die Anschrift des Geschädigten erfragen. 

Ich denke nicht, dass  das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Was mit dir geschieht, entscheidet der Richter. 

Was ist wenn der Betroffene die Anzeige zurück nimmt und bestätigt das die Sache geklärt ist . Dann müsste es doch eingestellt werden oder ?

@Anonym187t

Das kann ich nicht sagen. Der Geschädigte könnte allenfalls den Strafantrag zurückziehen, die Anzeige kann er nicht zurückziehen. Was dann geschieht, hängt alleine von Staatsanwalt und Richter ab. Eine Schadenswiedergutmachung macht sich aber auf jeden Fall gut. 

Schreib doch der Person, von der der Brief kam, dass Du die Adresse des Käufers verloren hast. Vielleicht hilfts ja, auch wenn ich das nicht glaube...

Der Brief kam von der po