Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Weiterbildungsprämie vom Jobcenter?

4 Antworten

Ich will es mal so sagen .... stell dir alle die nach der Änderung angefangen hätten müssten bei Erfolg etwas zahlen .... würdest du das dann auch wollen?

Es ist ganz normal, dass so etwas erst für diejenigen gilt, die nach der Änderung anfangen.
Es wird wohl im Text ein Stichtag stehen.

Du solltest dich viel mehr freuen, dass du eine Umschulung machen darfst und danach hoffentlich bessere Chancen auf einen Job hast

Es gibt diese Prämien, wenn man nach dem 01.08.2016 eine Umschulung in einen Ausbildungsberuf (mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) begonnen hat, sobald man die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung bestanden hat: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Hauptschulabschluss/index.htm (Bei der Benennung des Unterordners "Hauptschulabschluss" hat wohl jemand geschlafen - unter dieser URL sind Infos zur Weiterbildungsprämie zu finden.)

So wie die Bundesagentur für Arbeit das auf ihrer Seite formuliert, klingt die Weiterbildungsprämie nicht nach einer Ermessensleistung. Aber man muss genau die Voraussetzungen erfüllen die dort stehen.

Eine telefonische Absage ist schon merkwürdig und du kannst natürlich auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Gegen einen Ablehnungsbescheid wäre ein Widerspruch möglich. Aber ich sehe da keine Chancen, doch noch die Prämie bekommen zu können.

Zum Geschäftsführer des Jobcenters zu gehen nützt gar nichts. Auch der Geschäftsführer darf nicht gegen geltendes Recht entscheiden.

Das Gesetz gilt ab dem Zeitpunkt, als es rauskam und nicht für zurückliegende Fälle. Das ist völlig normal und immer so!

Es muß ja irgendwo eine Grenze gezogen werden.


Ich habe 18 Monate Wehrpflicht und wenn ich heute 18 wäre müsste ich nicht zum Bund! Der Staat zahlt mir die Gehaltsdifferenz nicht nach, ist das unfair?