Hallo hab mal eine frage zur Aufbewahrung einer Schreckschusswaffe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Geldkassette reicht. Es geht nur darum, daß Minderjährige keinen Zugriff auf die Waffe haben.

Es geht nur darum, daß Minderjährige keinen Zugriff auf die Waffe haben.

Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass Unbefugte keinen Zugang haben. Unbefugte sind nicht nur Minderjährige.

@wiki01

Wer denn noch nicht, zumal eine Schreckschußwaffe ab 18 frei verkäuflich ist.

@tryanswer

Ich werde sicherlich mit dir nicht diskutieren, was die Definition von "Unbefugter" im Waffengesetz  ist. Es ist jeder, der nicht befugt ist. Und das sind nicht nur Minderjährige.

Dass etwas frei verkäuflich ist - ab 18 Jahre - heißt nicht, dass es in der Handhabung keine Restriktionen gibt. Du darfst auch 100 Liter hochprozentige Salzsäure kaufen, und doch musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, diese zu lagern.

@wiki01

Dem widerspreche ich nicht, nur wollte ich gerne ein Beispiel für jemanden der unbefugt und volljährig ist. Ich würde durchaus gerne mein Wissen erweitern und wenn du diesbezüglich Informationen hast, wäre es nett sie zu teilen.

Er spielt wahrscheinlich auf psychisch Kranke, Personen mit Waffenverbot, drogenabhängige Personen etc. an, welche i. d. R. sowieso nicht im Haushalt vorhanden sind und was i. d. R. auch nicht überprüfbar ist.

@DrCyanide3

Stimmt, das würde noch Sinn ergeben - Danke dir.

@DrCyanide3

Da bleiben nur die mit Waffenverbot.

Auch psychisch Kranke und Drogenabhängige dürfen legal Schreckschusswaffen erwerben. Wäre es anders, gäbe es entsprechende Regelungen für den Erwerb.

Die Waffe muss nur gegen den Zugriff durch Unbefugte (Minderjährige) gesichert sein. Sofern sich in deinem Haushalt keine unbefugten Personen befinden brauchst du das Ding überhaupt nicht wegzusperren und kannst es einfach rumliegen lassen. Befinden sich Unbefugte in Deinem Haushalt reicht auch z. B. ein absperrbares Nachtkästchen aus. Es gibt hier für Schreckschusswaffen keine besonderen Vorschriften wie bei scharfen Schusswaffen, welche in entsprechenden Tresoren aufbewahrt werden müssen.

Das ist recht einfach zu ergoogeln.

Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden.
Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden. 

Danke dir

Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

Blödsinn. Das trifft bei scharfen Waffen zu, aber nicht bei PTB-Plempen. Und wenn sich im Haushalt keine unbefugten Personen befinden, kannst du die Schreckplempe auch einfach geladen aufm Wohnzimmertisch liegen lassen.

@DrCyanide3

Blödsinn? Soso. Für dich- und nur für dich, ein Auszug einer erlaubniserteilenden Behörde, aus einem Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen:

....

  • Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden: 

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude ....... 

  • Erlaubnisfreie Waffen und Munition: 

Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen
mit PTB-Zeichen sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden.
Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition
muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden
. Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen sind keine Munition im Sinne des Gesetzes.

  • Aufbewahrung von Munition: 

Gemäß § 13 Abs. 3 der AWaffV .........

  • und weitere Punkte


Übrigens, weil du dich ja so gut auskennst- ich kann sogar eine geladene scharfe Schusswaffe  zuhause auf dem Tisch liegen lassen, wenn ich zuhause bin, und sich keine unbefugte Person dort aufhält. Und ich kann sie mit mir herumtragen, bis mir das Gewicht zu schwer wird. Hier geht es aber um die Aufbewahrung. Wieder für dich -und nur für dich: wenn ich sie trage, wenn ich alleine bin, muss ich sie nicht aufbewahren, weil ich sie ja dann trage.

Ich frag nur weil im Antrag steht ich solle beschreiben wo ich sie aufbewahren werde

Danke für die vollkommen überflüssige Information. Wenn man schon Vorschriften postet sollte man sie vorher auch selbst lesen und verstehen. In dem von Die geposteten Text geht es um die Aufbewahrung in "nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden".

"Nicht dauerhaft bewohnt“ sind Gebäude nach § 13 Abs. 6 AWaffV, in denen Nutzungsberechtigte nur vorübergehend verweilen, z. B. Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder -wohnungen. Auch bei einem Keller eines Miethauses, in dem mehrere Parteien wohnen, handelt es sich i. d. R. um ein „nicht dauerhaft bewohntes Gebäude“ nach § 13 Abs. 6 AWaffV.

Also dürfte dies auf über 99% aller Schreckschusswaffen nicht zutreffen, da diese i. d. R. in der Wohnung/Haus aufbewahrt werden, daher ist Deine Info für die Tonne.

Selbstverständlich darfst Du auch zu Hause eine scharfe Waffe führen und auf dem Tisch liegen lassen, aber im Gegensatz zur SSW musst Du sie wegsperren wenn Du zur Arbeit fährst, die SSW inkl. Mun kannste liegen lassen, wenn keine Unbefugten im Haushalt sind. Als Großkaliberwaffenbesitzer brauche ich diesbezüglich keine Belehrungen.

Für Schreckschusswaffen braucht man keinen Waffentresor, nur der Zugriff durch Unbefugte muss verhindert werden.

"Festes verschlossenes Behältnis, vor dem zugriff von minderjährigen geschützt"

Der Satz reicht!