Hallo, hab eine offene Rechnung bei Otto über ~350€ erst nach der 2 Mahnung bezahlt, allerdings ohne Mahngebühren. Jetzt Inkasso wegen Mahngebühren, das ok?

9 Antworten

Dazu einen Anwalt kontaktieren.Ich glaube mal gehört zu haben, dass man Inkassogebühren nicht bezahlen muss, Mahngebühren aber sehr wohl. Wenn die Rechnung WIRKLICH bezahlt ist, dann reicht übrigens auch ein Anwaltsbrief mit dem Verweis auf das BDSG, denn Otto hätte deine Daten nicht an das Inkassobüro weitergeben dürfen.

Was für ein Unsinn. Der Anwalt ist teurer als die Gebühren, die man sich auch ohne Anwalt sparen kann.

@Georg63

ich diskutiere mit Inkasso gestalten nicht. deshalb ist man rechtsschutzversichert.

Du zahlst nicht im Rahmen der Frist, also entstehen die Mahngebühren und die hast Du dann ebenfalls zu entrichten. Insofern ist das korrekt. Bezahl Deine Rechnungen termingerecht, dann passiert sowas nicht. Mahngebühren sind nichts anderes als eine Art "Strafe" dafür, dass Du die Leute auf ihr Geld warten lässt. Außerdem hat die Firma ja auch zusätzliche Arbeit, wenn sie Dir hinterherrennen müssen.

 Mahngebühren sind nichts anderes als eine Art "Strafe" dafür

Das ist vollkommener Quatsch. Es dürfen ganz grundsätzlich keinerlei "Strafgebühren" gegenüber Verbrauchern erhoben werden. Das Unternehmen darf sich grundsätzlich nicht noch daran bereichern.

Als Schuldner muss man ausschließlich die direkt entstehenden Kosten tragen (Briefporto, Briefpapier usw.)

Außerdem hat die Firma ja auch zusätzliche Arbeit, wenn sie Dir hinterherrennen müssen.

Das hat sie nicht wirklich, denn das erledigt heutzutage Software. Voll automatisiert.

Zudem sagt der Bundesgerichtshof, dass man zusätzliche Bearbeitungsaufwände nicht berechnen darf. Wenn der Anbieter mit so etwas Probleme hat, muss er halt die Preise erhöhen.

Bezahle einfach die "Mahngebühren" noch an Otto. Und zwar würde ich hier maximal 1,50€ je Postbrief bezahlen. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur Briefporto und Zinsen".

Dem Inkasso (ich nehme an, es ist EOS) folgendes per Einschreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Mir ist bekannt, dass EOS eine Tochterfirma der Otto ist. Ich stelle in Aussicht, Sie wegen gewerblichen Betrugs anzuzeigen, da es sich in Ihrem Fall bei den Inkassogebühren nicht um Schadensersatz handelt, den ich begleichen müsste, sondern um zusätzlichen Reingewinn für den Otto-Konzern. Ich diskutiere nicht. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Ich würde das ruhig so überdeutlich formulieren, anders kapieren die es nicht.

Was kann passieren wen ich das so ähnlich schreibe und die Mahngebühr an Otto überweise? Fahren die mir an Karren oder müssen die es so hinnehmen?

@k4ktus

Die könnten

  • DIch weiter mit langweiligen und belanglosen Inkasso-Baustein-Briefchen nerven
  • Das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (wenn sie bereit sind die 32,- € Gerichtsgebühr zu bezahlen, sonst passiert da gar nichts).
  • Dich auf Zahlung verklagen, was nicht passieren wird, da Inkassokosten nicht einklagbar sind, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist. Klage würde abgewiesen und Otto zahlt die Zeche inkl. deiner Auslagen.

Ja das ist ok. Mahngebühren musst Du mit der offenen Rechnung zahlen. Und jetzt,wird es noch teurer,wegen dem Inkasso. Auch die musst Du zahlen. Setz Dich am besten sofort mit denen in verbindung und frag nach der noch offenen Rechnung.

Nö, Inkassogebühren muss man definitiv nicht zahlen.

@mepeisen

Wenn ich ein Inkasso-Büro beauftrage,muss ich die doch auch bezahlen,oder? Vielmehr,der Schuldner,?Denke ich mir so.

@silberwind58

Nein. §254 BGB. Ein ganz einfacher Vergleich: Ich kann auch den Mahnbrief von Dieter Bohlen zustellen lassen, der dann mit Privathubschrauber in der Fußgängerzone neben dem Schuldner landet und ihm den Brief übergibt. Dennoch hat der Schuldner nur normales Briefporto (Gerichte erkennen hier allerhöchstens 2,50€ an) zu bezahlen und nicht das Tageshonorar von Dieter Bohlen.

So ist es auch mit Inkassobüros. Die machen nichts anderes als dass sie Mahnbriefe schreiben. So große Konzerne wie Otto können das höchst selbst. Wieso also soll man die Inkassogebühr bezahlen? Nur weil der Otto-Konzern zu faul ist, selbst weitere Mahnbriefe zu verschicken?

Im übrigen kommt bei Otto noch etwas dazu. Denen gehört das Inkassobüro EOS selbst. Das ist eine 100% Tochter, die ihre Umsätze an den Otto-Konzern übergibt. Sprich: Otto beauftragt sich selbst (der eine Otto-Mann brüllt übern Flur zum andern Otto-Mann "Mach mal"). und Sie machen Millionengewinne mit diesem Spiel. Bezahlen muss man das als Schuldner definitiv nicht.

@mepeisen

Danke,wieder was gelernt.Du kennst Dich aus,sitzt Du auch bei OTTO ?

@silberwind58

Wenn man sich mit Kapitalgesellschaften befasst und z.B. Geschäftsberichte liest findet man schnell raus welche Firma wozu gehört.

@silberwind58

Wenn ich bei Otto sitzen würde, würde ich gewiss nicht derart negativ über das Firmenkonstrukt berichten ;-)

Für eine Mahnung darf grundsätzlich eine Mahngebühr verlangt werden. Die erste Mahnung hat allerdings kostenfrei zu erfolgen. Für die zweite dürfen maximal 2,50 € gefordert werden.

Überweise also pauschal 3,- € für Mahngebühren und ggf. Zinsen an Otto und gut ist.