Rechtsfrage Roller parken vorm Haus

Eingangsbereich - (Recht, Roller, Feuerwehr)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie die Feuerwehrzufahrt nicht behindert oder versperrt ja. Im Notfall kann man sie ja beseitigen.

Sollte der Bereich noch zur Feuerwehrzufahrt zählen weil keine Maße angegeben sind dann ist dort Parken verboten.

kannst du nachlesen im § 12 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?

@princedjango

Ja in der StVO § 12 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung

Danke für den Stern.

also berei 1 ist eine FWZ....dann darf da logischerweiße nichts parken...Bereich 2 sieht für mich aus wie ein Hof/Grundstücksbereich, der zu einem haus gehört, wo Fahrräder, Roller, Mülleimer, ect abgestelt werden. Wenn Dort bei Bereich 2 KEIN Schild ist, das dies eine Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg ist, dann darf dort auch Fahrräder, Roller, ect abgestellt werden.

Vermutlich ist Bereich 1 von bereich 2 mit Stangen abgesperrt ? Ist dies der Fall, kann die Feuerwehr zrur not diese auch entfernen (Generalschlüssel) sind es fest instalierte, hilft die Flex.....also die Frage die sich hier stellt: was ist Bereich 2 ? Ein Hinterhof ? ein Parkplatz ? Eine Zufahrt ? Ein- und Ausfahrt (zum beispiel von Tiefgarage) ?

Also: Was ist Bereich 2 ??


Im vorderen Teil von Bereich 1 sind entfernbare Stangen. Bereich 1 und 2 ist ein gemeinsamer Weg der zum Eingang führt. Er ist nicht mit Stangen o. ä. abgegrenzt. Die Skizze war nur zur optischen Hilfe. Der Übergang von 1 auf 2 ist allerdings recht schmal, so das eh kein Feuerwehrauto auf Bereich 2 wechseln könnte.