Hallo, folgender Fall. Mein Großvater ist Verstorben und ich (Enkel) bin in den Haushalt zugezogen. Ist es nun Pflicht einen Untermietvertrag zu schließen?

6 Antworten

Ist die Oma lt. Mietvertrag auch Mieterin oder nur der Opa? Wenn auch Mieterin,  setzt sie allein das Mietverhältnis fort. Da sie nun Wohngeld beantragt, zählt das Bruttoeinkommen, auch die Witwenrente und Einnahmen aus Vermietung (Untermiete von dir). Da ist fraglich, ob Wohngeld bewilligt wird. Ich meine eher nicht. Es könnte ja versucht werden.

Für dich als Antragsteller für BAB könnte die von dir zu zahlende Miete an Oma sich erhöhend auswirken.

Da du nach Opas Tod zugezogen bist, musst du dich beim EMA mit der Wohnungsgeberbestätigung von Oma dort binnen 14 Tagen anmelden.

Zuvor vom Vermieter die Zustimmung einholen, dass die Oma untervermieten darf. Verweigern darf er das nicht, da wirtschaftliche Notwendigkeit gegeben ist. Ist reine Formsache, aber notwendig. Ansonsten dürfte der Vermieter wegen nicht erlaubter Überlassung an Dritte die Oma kündigen.

Wenn Du mit in die Wohnung ziehst, muss Deine Großmutter dass dem Vermieter mitteilen aber einen Mietvertrag muss man nicht abschließen.

War der Großvater der einzige Bewohner, treten die Erben in den Mietvertrag ein und Erbe als auch Vermieter können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters mit der Frist von drei Monaten kündigen.

Die Mietwohnung wurde von meinen Großeltern bewohnt. Ich bin mit dem Einverständnis des Vermieters dazu gezogen, damit es finanziell tragbar für meine Großmutter ist.
Nun sind wir gerade dabei für meine Großmutter Wohngeld zu beantragen und für mich BAB.
Und die Ämter möchten natürlich gerne wissen, ob ein Teil der Wohnung untervermietet wird.
Da ich ja nicht mit im Mietvertrag stehe, weiß ich nun nicht ob für die Anträge extra ein Untermietvertrag geschlossen werden muss oder ob es da eine andere Regelung gibt, da ich aufgrund des Tod meines Großvaters mit eingezogen bin.

@PatrikPh

wichtige Infos mal wieder tröfpchenweise ....

@PatrikPh

Deine Großmutter muss mit dir einen ganz normalen Mietvertrag abschließen und falls Du noch nicht gemeldet bist, Dir die Wohnungsgeberbestätigung geben.

Mit wem möchtest du denn einen Untermietvertrag schließen, wenn der Mieter verstorben ist ...

Du kannst nicht einfach die Wohnung übernehmen .. wenn der Meiter verstorben ist, kann der Vermieter mit Dir einen neuen meitvertrag zu aktuellen Bedingungen schließen - er kann aber auch verlangen, dass Du die Wohnung verlässt ....

wenn dein Großvater zur Miete wohnte, endet sein Mietvertrag nach seinem Tod

+ 3 Monaten !

Falls du die Wohnung übernehmen möchtest, musst du dich beim Vermieter

bewerben.... und darauf hoffen, dass es klappt....

.... wo steht das, das mit dem Enden?

wenn dein Großvater zur Miete wohnte, endet sein Mietvertrag nach seinem Tod

Die Erben treten in den Mietvertrag ein und endet nicht automatisch!!!

Großvater hatte eine Ehefrau die mit ihm in der Wohnung wohnt (e). Da endet kein Mietverhältnis nur weil er verstorben ist. Sie setzt das Mitverhältnis allein fort. Ein neuer Mietvertrag ist da auch nicht erforderlich und sollte gegebenenfalls abgelehnt werden.

Wem gehört die Wohnung....? Auf wen läuft der Mietvertrag?