Hallo es geht um die Zählerleitung?
bei meinem Schwiegersohn in seinem Mietshaus sind wir am renovieren unter anderem werden wir den alten Holzzählerschrank durch einen neuen Zählerschrank im Keller ersetzen,(Elektroinstallation ist schon zu einem früheren Zeitpunkt erneuert worden) so weit so gut (bin übrigens Elektriker)Meine Frage an Elektromeister die sich in den Vorschriften für Elektroinstallation auskennen, es kommen zwei Wohneinheitenrein + ein allgemein Zähler,(keine Durchlauferhitzer oder Boiler) meine Frage betrifft die vorhandene Zählerleitung und ob ich die tatsächlich erneuern muß, die vorhandene Leitung ist ausgeführt NYM 4x16², muß ich diese durch eine heute übliche 5x 16² ersetzen, was einen erheblichen Aufwand bedeuten würde. Ist es zwingend vorgeschrieben oder eine kann Sache, würde mich über detailierte Info freuen danke.
2 Antworten
die EVU vorschriften sind an dieser stelle eigendlich relatvi eindeutig. allerdings kann man hier und da ein wenig auf verständinss hoffen.
ich sag mal, wenn der Potenzialausgleich so wohl am HAK als auch am Zählerschrank angeschlossen ist und das sammelschienensystem im Zählerschrank 5polig, dann spricht eigendlich wenig bis nichts dagegen, die bestehende Leitung zu verwenden.
by the way. wenn ich so was mache, dann nehme ich in der regel für den PEN Leiter entweder reiterklemmen zum überstecken, isoliere den PEN im abstand von ca. 170 mm 2 mal ab, und schiebe beim festschrauben die Klemme über die PE Schiene (unten) oben an der N Schiene wird die leitung ganz normal mit einer reiterklemme befestigt... so sind PE und N Schiene sicher am PEN angeschlossen.
Alternativ kann man auch wunderbar aus einer vorhandenen 5 x 10 mm Kupferschiene eine Brücke biegen und mit Kreuzklemmen an PE und N Schiene befestigen. das wäre hier allerdings etwas oversized... haben wir neulich bei ner wandlermessung wo 4 x 50 mm² ankamen gemacht.
lg, Anna
Die VDE sagt ja eigentlich nur: Auftrennung des PEN-Leiters so früh wie möglich, was oft bekanntlich im HAK stattfindet. Die Trennung kann aber ebenso im Zählerschrank stattfinden. Je früher desto besser. Vorschriften dafür gibts meiner Erkenntnis nach nicht.
LG