Hallo erstmal.! Muss man wegen versuchter Todesschlag ins Gefängnis und wenn ja wie Lange?

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Wahrscheinlich meint er die Untersuchungshaft. Da sitzt man solange bis der Gerichtstermin ist. Diese Zeit wird dann vom Urteil abgezogen.

okay dann bin ich ja erleichter wenn diese Zeit vom Urteil abgezogen wird. Wenigstens eine Gute Nachricht die ich heute gehört habe. Dankeschön kussi. bye

Meines Wissens nach kannst du ihn besuchen, wenn er dich auf die Besucherliste setzen lässt. Ob du Familie bist oder nicht spielt keine Rolle.  Allerdings solltest du dir Gedanken machen ob du das wirklich willst.  Klar, momentan bist du in ihn verliebt und würdest durchs Feuer gehen, aber in einem Jahr lässt das "Verliebtsein" nach.....  Stell dir vor: ihr plant irgendwann eine gemeinsame Zukunft,  Kinder, Haus ect.  Alles läuft gut, du wirst schwanger.... und er muss wieder in den Knast!  Du hast dein Schicksal JETZT in der Hand, was du in 10 Jahren sein wirst hängt von dir ab.  ....selbst wenn er dir 100mal verspricht sich zu ändern.

Dankeschön für deine Antwort, echt Lieb von dir. Ich hoffe, dass er mich in die Besucherliste setzt und wenn er das nicht macht dann kann ich ihm nicht sehen oder wie..?! ich habe ja mit ihm drüber gesprochen und er hat gesagt, dass er sich verändert hat und das er sowas nie wieder machen wird. Ich vertraue ihm was soll ich machen.. Naja Dankeschön trotztem. kussi bye

@CherrysS

Ich kenne deine Situation.  Ich weiss, dass eine schwierige Zeit auf dich zukommt.  ABER ich habe draus gelernt, ich kann dir nur sagen: hör auf deinen Verstand und dein Gefühl, und mach' dich nicht fertig.

@akamee

Ich hätte mir gewünscht, dass sowas garnicht passiert wäre aber jetzt muss ich mit darunter leiden. najaaa egal ich werde hinter ihm stehen auch wenn er nichts mehr mit mir zutun ahben will. Dankeschön. by

Zuerst wird man verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt, der dann entscheidet, ob man in Untersuchungshaft kommt oder nicht. Dann kommt es zu einem regulären Verfahren in dem dann alle rechtlichen Dinge geklärt werden, Opferentschädigung usw. Schweregrad des Verbrechens. Dann wird je nach Jugend oder Erwachsenenrecht entschieden. So wie das Urteil rechtskräftig wird, bestimmt das Gericht, in welcher JVA man dann die Strafe verbüße wird.

Was er genau verbüssen muss ist aufgrund deiner Schilderung unklar, aber das er in Untersuchungshaft muss ist absoluter QUATSCH....!

Es hört sich mehr nach einem Bewährungswiderruf an, d.h. er wurde damals auf Bewährung vorzeitig entlassen, und muss nun, da er möglicherweise gegen Auflagen verstoßen hat, den Rest der Strafe in der JVA nachverbüssen.

Hallo, zuerst mal die Frage: Wie alt bist Du ? Hattest Du schonmal einen Freund? Wie alt ist Dein Freund? Wo kommt er her? Welche Staatsbürgerschaft? Grundsätzlich ist das so: wenn er mit 17 Jahren schon mal gesessen hat, dann nicht, weil er bei ALDI Gummi-Bärchen geklaut hat. Das kann von Körperverletzung, Drogendelikten, Verkehrsvergehen bis Eigentumsdelikten wie Einbruch, Raub usw. sein. Die Gerichte sind bei Jugendlichen sehr zurückhaltend, es sei denn, er wäre Widerholungstäter, vorher schonmal aufgefallen und/oder hätte irgendwelche Auflagen nicht erfüllt. Grundsätzlich ist es so: Wenn einer ohne Gerichtsverfahren eingebuchtet wird, dann läuft ein Ermittlungsverfahren in einer Strafsache gegen ihn als Täter oder Mittäter. Er kommt je nach schwere der Sache in Untersuchungshaft. Dann spielt, je nach Herkunftsland, auch die Fluchtgefahr eine Rolle. Wenn er zB. aus einem osteuropäischen Staat kommt, wo er noch Verwandte hat, dann ist der weg. In diesen Ländern laufen die Uhren anders. Kann nstürlich sein, daß sich seine Unschuld rausstellt. Aber das weiß man erst nach dem / den Gerichtsverfahren. Also im Zweifelsfall frei nach Schiller: DRUM PRÜFE, WAS SICH EWIG BINDET, OB SICH NICHT NOCHWAS BESSERES FINDET.. Viel Glück.