Hallo, Dürfen mir meine Eltern, mein von Verwandten geschenktes Geld wegnehmen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das wäre Diebstahl und Unterschlagung

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

StGB-Inhalte, auf Teenie-Wunschdenken zurechtgebogen.

@DrStrosmajer

Bist du dir da sicher? Das wäre doch normalerweise Unterschlagung/Diebstahl

@PinguinPingi007

Keiner hat behauptet dass die Eltern dass Geld für sich ausgeben. Als Erziehungsberechtigte haben Sie jederzeit das Recht, das Geld der Kinder zu verwahren oder Ausgaben zu beschränken

@Kirschkerze

Es gibt doch den Taschengeld§.

Bevor du nächstes Mal frei Gesetzestexte aus dem Internet kopierst, solltest du dich vielleicht über die Gültigkeit in besonderen Situation (Eltern-Kind-Verhältnis) informieren.

Der einzige korrekte Punkt in deiner Antwort ist §246 Abs. 2. Dieser ist in der Tat auch in diesem Verhältnis gültig.

Sie dürfen es verwalten bis du 18 bist. Ausgeben dürfen sie es nicht.

Manchmal ist es sicherer das Geld zur Aufbewahrung bei der Person zu lassen, die dir das Geld geschenkt hat.

Hallo,

Rechtlich gesehen dürfen deine Eltern zwar über dein Eigentum frei verfügen, jedoch findet diese Regelung ihre Schranken, wenns um Geld geht. In deinem Fall dürfen deine Eltern das Geld für dich verwahren (sie dürfen es dir also wegnehmen, es jedoch nicht für ihre Zwecke benutzen), müssen es dir jedoch spätestens zu deiner Volljährigkeit wieder aushändigen.

Mit bestem Gruß,

Max

Ja dürfen sie aber Irgentwan müssen sie es dir geben aber mit 13 brauchst du ja nicht so viel Geld und Vieleicht haben sie es Erstmal auf ein Sparbuch getan. Spätestens mit 18 wirst du es wieder bekommen.

Sie dürfen es nicht für sich selbst ausgeben, aber dir wegnehmen und verwahren dürfen sie. Ja.