Hallo, darf mir mein Vermieter den ständigen Zutritt zum Heizungskeller verwehren (Keller wird nur für die Wartung geöffnet)?

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Hallo, darf mir mein Vermieter den ständigen Zutritt zum Heizungskeller verwehren (Keller wird nur für die Wartung geöffnet)?

Natürlich darf er das.

Warum? Er ist nicht Bestandteil Deines Mietvertrages.

Warum willst Du da rein? beantworte mal die Frage mit Kommentieren unter meiner Antwort.

MfG

johnnymcmuff

Im Haus sind 3 Wohnungen. Zu jeder Wohnung gehört eine eigene Gastherme, die im Keller steht. Die Gastherme zu meiner Wohnung wurde 1985 eingebaut und fällt ständig aus. Eigentlich wollte ich nur Zugang zum Keller um schneller feststellen zu können, dass sie wieder aus ist. Ich will nicht an der Therme rumschrauben (was manche Antwort im Forum irgendwie unterstellt). Wohlgemerkt die Therme wurde seit meinem Einzug vor drei Jahren jährlich von einem Fachmann gewartet. Nur ist dieser nicht der Fachmann des Vermieters. Der Hinweis meines Technikers auf Austausch einer Pumpe - die wohl wegen Altersschwäche das Problem ist - wird trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung kategorisch ignoriert. Nun steht langsam die Heizperiode an und ich wollte einen weiteren Winter ständiger Auseinandersetzungen eigentlich entgehen. Was tun??

@Marqu

Danke für die hilfreiche Erklärung.

Eigentlich wollte ich nur Zugang zum Keller um schneller feststellen zu können, dass sie wieder aus ist.

Genau das würde ich dem Vermieter sagen.

Der Hinweis meines Technikers auf Austausch einer Pumpe - die wohl wegen Altersschwäche das Problem ist - wird trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung kategorisch ignoriert. Nun steht langsam die Heizperiode an und ich wollte einen weiteren Winter ständiger Auseinandersetzungen eigentlich entgehen. Was tun??

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen. (Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.

@johnnymcmuff

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Natürlich darf er das. Was hast du denn dort auch verloren? Dort steht die Heizungsanlage. Die darf nur von einem qualifizierten Fachmann bedient werden.

Ja, darf er. Was willst du im Heizungskeller? Wenn du nicht die Verantwortung für die Funktion der Heizung trägst solltes du nicht in den Heizungskeller gehen.

Natürlich kann er das. Dort haben nur berechtigte Personen was zu suchen.

Was willst Du eigentlich ständig im Heizungskeller?

Natürlich darf er das. Was hast du auch im Heizungskeller zu suchen?